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Föderales Offene-Daten-Portal

Das föderale Offene-Daten-Portal enthält Links zu mehr als 10.000 offenen Datensätzen von föderalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von Unternehmen. 

Inhaltsverzeichnis

    • Unser Dienstleistungsangebot

    • Mission de BOSA

      Auf föderaler Ebene stellt der FÖD BOSA Unterstützung bei der Suche nach bestehenden offenen Datensätzen und bei der Bereitstellung neuer offener Datensätze bereit.

    • icoon 'link'

      Das föderale Offene-Daten-Portal (data.gov.be) enthält Links zu mehr als 10.000 offenen Datensätzen von föderalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von Unternehmen.

    • Was wir für Sie tun

    • Offene Daten eignen sich hervorragend für eine Wiederverwendung in neuen Produkten und transparenten Dienstleistungen und tragen so zu einer effizienteren Verwaltung bei.

    1. Haben Sie eine Frage zu bestehenden (oder zu veröffentlichenden) offenen Datensätzen?

      Wenn Sie eine Frage zu offenen Datensätzen haben, auf die das föderale Offene-Daten-Portal (data.gov.be) verweist, oder wenn Sie Daten von föderalen oder anderen Behörden suchen, die möglicherweise als offene Daten bereitgestellt werden können, setzen Sie sich bitte mit dem FÖD BOSA in Verbindung.

       

      Wer kann diesen Dienst in Anspruch nehmen?

      Alle Parteien (Behörden, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Vereine usw.)

      Verfahren

      1. Füllen Sie das Kontaktformular aus, senden Sie eine E-Mail an opendata@belgium.be oder stellen Sie eine Frage im öffentlichen Chatroom (#data.gov.be:matrix.org) mit
        • einer Frage/Anfrage bezüglich eines Datensatzes, der bereits auf dem föderalen Offene-Daten-Portal beschrieben ist, oder
        • einer genauen Beschreibung der gesuchten Daten.
      2. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
      3. Der FÖD BOSA prüft anschließend, ob die Frage/Anfrage transparent und vollständig ist, und setzt sich ggf. mit Ihnen in Verbindung.
      4. Ist der FÖD BOSA in der Lage, die Frage/Anfrage selbst zu beantworten, so schickt er die Antwort per E-Mail.
      5. Ist der FÖD BOSA nicht in der Lage, die Frage/Anfrage zu beantworten, so wird Ihre Frage/Anfrage per E-Mail an den Dienst bzw. die Dienste weitergeleitet, der/die am ehesten zu antworten imstande sind (hierbei kann es sich um einen Dienst einer regionalen, gemeinschaftlichen, provinzialen oder kommunalen Behörde handeln).
        1. Handelt es sich um eine Frage/Anfrage, die einer Stellungnahme oder der Genehmigung des für personenbezogene Daten zuständigen Ausschusses bedarf, setzt der bearbeitende Dienst Sie persönlich und den FÖD BOSA darüber in Kenntnis und beantragt die entsprechende Stellungnahme bzw. Genehmigung.
        2. Handelt es sich um eine detaillierte oder komplexe Frage/Anfrage, deren Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, setzt der bearbeitende Dienst (5) den Anfragenden und den FÖD BOSA unter Angabe der Gründe und der Bearbeitungsfrist darüber in Kenntnis.
      6. Der Dienst beantwortet die Frage/Anfrage und setzt dabei opendata@belgium.be in Kopie.
        1. Fällt die Antwort negativ aus, gibt der Dienst den Grund für die Ablehnung an.
        2. Wenn Sie für den Erhalt der Genehmigung zur Verwendung (bzw. Wiederverwendung) eines Datensatzes Lizenzbedingungen unterzeichnen müssen, übermittelt der Dienst Ihnen ein zu unterzeichnendes Dokument.
        3. Erhält BOSA keine Antwort des Dienstes (5), sendet er eine Erinnerung per E-Mail.
      7. Erhält BOSA immer noch keine Antwort, wird der Anfragende darüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

      Fristen

      • Empfangsbestätigung: innerhalb von 5 Werktagen
      • Beurteilung von Transparent und Vollständigkeit der Frage/Anfrage: innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang
      • Ablehnung der Frage/Anfrage (ab Eingang der Frage/Anfrage oder ggf. der Antwort des für personenbezogene Daten zuständigen Ausschusses):
        • innerhalb von 10 Werktagen
        • ausnahmsweise 30 Werktage für detaillierte oder komplexe Fragen/Anfragen
      • Antwort auf die Frage/Anfrage oder Bereitstellung des Datensatzes (ab Eingang der Frage/Anfrage oder ggf. der Genehmigung des für personenbezogene Daten zuständigen Ausschusses oder der Unterzeichnung der Lizenzbedingungen):
        • innerhalb von 10 Werktagen
        • ausnahmsweise 30 Werktage für detaillierte oder komplexe Fragen/Anfragen

      Zusätzliche Informationen

      Behörden sind nicht verpflichtet, Datensätze kostenlos zu übersetzen, zu filtern oder umzuformatieren. Des Weiteren dürfen Behörden keine Datensätze bereitstellen, die sich nicht in ihrem Eigentum befinden oder wenn die betreffenden Daten personenbezogene oder vertrauliche Informationen enthalten.

      Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden oder erhalten keine Antwort, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Beschwerdeausschuss zu wenden.

    2. Möchten Sie auf dem Portal auf eine Veranstaltung, eine Studie oder eine Anwendung hinweisen?

      Wenn Sie eine Veranstaltung zu offenen Daten organisieren, eine Anwendung erstellt haben, die offene Daten verwendet, oder eine Studie zu offenen Daten veröffentlicht haben, wenden Sie sich bitte an den FÖD BOSA, um kostenlos auf dem föderalen Offene-Daten-Portal darauf hinzuweisen.

      Wer kann diesen Dienst in Anspruch nehmen?

      • Parteien (Behörden, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Vereine usw.), die in Belgien eine Veranstaltung organisieren, die sich im Wesentlichen auf offene Daten bezieht.
      • Parteien, die eine Anwendung entwickelt haben, die offene Daten einer Behörde, einer Vereinigung oder eines Unternehmens in Belgien wiederverwenden.
      • Parteien, die eine Schrift, eine Studie oder eine Marktstudie veröffentlicht haben, die sich im Wesentlichen auf die Auswirkungen oder die Verwendung/Wiederverwendung von offenen Daten in Belgien bezieht.

      Verfahren

      1. Füllen Sie das Kontaktformular aus, senden Sie eine E-Mail an opendata@belgium.be oder stellen Sie eine Frage im öffentlichen Chatroom (#data.gov.be:matrix.org) mit
      2. einer kurzen und neutralen Beschreibung (max. 1000 Zeichen) der Veranstaltung, der Anwendung oder der Studie
      3. einem Link zu einer Website mit weiteren Informationen zur Studie, Veranstaltung oder Anwendung
      4. Im Fall einer Anwendung: einem Link oder eine Beschreibung der in der Anwendung verwendeten offenen Daten
      5. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
      6. Der FÖD BOSA beurteilt Ihre Anfrage und kontaktiert Sie, wenn er weitere Informationen benötigt oder die Beschreibung angepasst oder übersetzt werden muss.
      7. Der FÖD BOSA veröffentlicht die Beschreibung der Studie, der Veranstaltung oder der Anwendung in französischer und niederländischer Sprache im föderalen Offene-Daten-Portal unter der Rubrik Studien bzw. Nachrichten bzw. Apps oder setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn die Anfrage abgelehnt wurde.

      Fristen

      • Empfangsbestätigung: innerhalb von 5 Werktagen
      • Veröffentlichung: frühestmöglich (im Durchschnitt 5 Werktage)

      Zusätzliche Informationen

      Der Hinweis auf eine Studie, eine Veranstaltung oder eine Anwendung im föderalen Offene-Daten-Portal geht mit keinem Werturteil einher. Der FÖD BOSA und der Föderalstaat übernehmen keine Haftung für die Inhalte oder die Verfügbarkeit der Anwendung, der Veranstaltung oder der Studie.