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Vierter Weg

Der Vierte Weg ermöglicht den Austausch von Informationen über mögliche Schulden gegenüber den Behörden von Parteien, die am Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Gütern beteiligt sind.

  • Vorteile

    Der Vierte Weg ermöglicht die Überprüfung möglicher Schulden bei den folgenden Einrichtungen:

    1. Landesamt für Soziale Sicherheit
    2. Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige
    3. FÖD Finanzen

    Darüber hinaus erfolgt eine Meldung der Verkaufsabsicht bei den zuständigen Stellen, die Mitteilung von Informationen über ausstehende Schulden und die Notifizierung über unzureichende Mittel bei der zuständigen Stelle. Die betreffenden Parteien erhalten jeweils elektronische Empfangsbestätigungen.

  • Unterstützung

    Die Anfrage wird an den Service Desk des FÖD Politik und Unterstützung (BOSA) an die E-Mail-Adresse servicedesk.DTO@bosa.fgov.be übermittelt, wobei der Betreff „S098 - S098 – 4thWayServices“ anzugeben ist.

    Der Dienst ist rund um die Uhr sieben Tage die Woche verfügbar. Ein Support ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (an den Öffnungstagen der Föderalverwaltung) erreichbar.