GD Anwerbung und Entwicklung
Die Generaldirektion Anwerbung und Entwicklung ist das Dienstleistungszentrum, das die Mitglieder des Personals von ihrer Auswahl und ihrer Einstellung bis zum Ende ihrer Laufbahn betreut. Des Weiteren ist sie für die Ausarbeitung der für die Föderalverwaltung geltenden HR-Vorschriften zuständig. Außerdem fungiert sie als Fachzentrum für Beratung und Betreuung in Bezug auf Veränderung in der Föderalverwaltung.