Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (“Verordnung „) gilt seit dem 28. Mai 2019 und ist einen weiterer Schritt zur Beseitigung aller unnötigen Hindernisse für den freien Datenverkehr in der EU.
-
Einheitliche Anlaufstelle
Der Föderale Öffentliche Dienst Politik & Unterstützung dient als nationales einheitliche Anlaufstelle für Anträge zum Zugang zu Daten gemäß der Verordnung 2018/1807 und stellt die Verbindung zu den einheitlichen Anlaufstellen der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission bezüglich der Anwendung dieser Verordnung her.
Der Föderale Öffentliche Dienst Politik & Unterstützung leitet Datenanfragen von zuständigen Behörden in anderen EU-Ländern an die entsprechenden zuständigen Behörden in Belgien weiter.