Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be
Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • In welchen Fällen

    Jedes Jahr haben Sie Anspruch auf maximal fünf Werktage außerordentlichen Urlaub wegen Begleitung bestimmter Personen.

    Sie können diesen außerordentlichen Urlaub für Folgendes nutzen:

    • Begleitung und Unterstützung von Kranken, Personen mit Behinderung und Menschen in schwierigen sozialen Situationen bei Reisen und Ferienaufenthalten, die von einer Vereinigung, einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten Einrichtung in Belgien oder im Ausland organisiert werden.
    • Begleitung von Sportlern mit Behinderungen, die an den Paralympics oder den „Special Olympics“ teilnehmen. Die Paralympischen Spiele sind die Olympischen Spiele für Menschen mit u. a. körperlicher Behinderung, Sehbehinderung und/oder Zerebralparese. Die „Special Olympics“ werden für Menschen mit geistiger Behinderung veranstaltet.

    Bei der Beantragung des Urlaubs müssen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins bzw. der Einrichtung, der/die die Reise oder den Ferienaufenthalt organisiert, beifügen.

  • Folgen

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein