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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Sie haben Anspruch auf Pflegeelternurlaub bei langfristiger Familienunterbringung. Bei der langfristigen Pflegeelternschaft handelt es sich um eine Unterbringung, bei der von Anfang feststeht, dass das Kind mindestens sechs Monate in derselben Pflegefamilie bei den gleichen Pflegeeltern bleiben wird.
     

    Was ist ein Pflegeelternteil?

    Sie sind Pflegeeltern, wenn Sie durch eine amtliche Entscheidung des Gerichts, eines von einer Gemeinschaft anerkannten Pflegedienstes, der Dienste der Jugendhilfe, des „Comité Bijzondere Jeugdbijstand“ oder des „Jugendhilfedienstes“ bestimmt und ernannt wurden.

    Dauer und Voraussetzungen

    Jeder Pflegeelternteil hat Anspruch auf maximal 6 Wochen für ein minderjähriges Kind.

    Sie können diesen Urlaub nicht aufteilen und müssen ihn innerhalb von zwölf Monaten nach der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie nehmen.

    Der sechswöchige Pflegeelternurlaub wird um einige Wochen nach dem folgenden schrittweisen Verlängerungsschema verlängert:

    Dauer des Pflegeelternurlaubs

     je Pflegeelternteil

     höchstens sechs Wochen (oder acht Wochen im Falle einer gleichzeitigen Adoption mehrerer Kinder)

    zusätzliche Wochen, die unter
    den Pflegeeltern aufgeteilt werden

    Höchstdauer
    bei Einelternfamilie

    Höchstdauer (je Familie)
    bei zwei Pflegeeltern (*)

      Ab dem 1.1.2021

     2 Wochen

     6+2 = 8 Wochen 

     6+6+2 = 14 Wochen 

      Ab dem 1.1.2023

     3 Wochen

     6+3 = 9 Wochen 

     6+6+3 = 15 Wochen 

      Ab dem 1.1.2025

     4 Wochen

     6+4 = 10 Wochen 

     6+6+4 = 16 Wochen 

      Ab dem 1.1.2027

     5 Wochen

     6+5 = 11 Wochen 

     6+6+5 = 17 Wochen 

    (*) Wenn eine Pflegefamilie aus zwei Pflegeeltern besteht, teilen diese die zusätzlichen Wochen unabhängig von ihrem Status (selbstständig, Arbeitnehmer oder Beamter) untereinander auf. Das Personalmitglied teilt diese Aufteilung seiner Dienstbehörde im Wege einer ehrenwörtlichen Erklärung mit.

    In der Praxis

    • Sie beantragen diesen Urlaub einen Monat im Voraus.
    • Sie verfassen eine ehrenwörtliche Erklärung, wenn es mehrere Pflegeeltern gibt.
    • Sie erbringen den Nachweis der Pflegeelternschaft anhand der amtlichen Entscheidung.
  • Folgen

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Reduzierung des Jahresurlaubs: nein
    • Reduzierung des Krankheitsurlaubs: nein
    • Der Pflegeelternurlaub ist eine Urlaubsregelung, die die Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab dem Alter von 50 bzw. 55 Jahren aussetzt.
       

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung des Jahresurlaubs: nein
    • Der Pflegeelternurlaub ist eine Urlaubsregelung, die die Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab dem Alter von 50 bzw. 55 Jahren aussetzt.

Vorschriften

  • Wet van 3 juli 1978

    Wet van 3 juli 1978 betreffende de arbeidsovereenkomsten Gecoördineerde versie (Justel)
  • Koninklijk besluit van 19 november 1998

    Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie