Sie haben Anspruch auf Pflegeelternurlaub bei langfristiger Familienunterbringung. Bei der langfristigen Pflegeelternschaft handelt es sich um eine Unterbringung, bei der von Anfang feststeht, dass das Kind mindestens sechs Monate in derselben Pflegefamilie bei den gleichen Pflegeeltern bleiben wird.
Was ist ein Pflegeelternteil?
Sie sind Pflegeeltern, wenn Sie durch eine amtliche Entscheidung des Gerichts, eines von einer Gemeinschaft anerkannten Pflegedienstes, der Dienste der Jugendhilfe, des „Comité Bijzondere Jeugdbijstand“ oder des „Jugendhilfedienstes“ bestimmt und ernannt wurden.
Dauer und Voraussetzungen
Jeder Pflegeelternteil hat Anspruch auf maximal 6 Wochen für ein minderjähriges Kind.
Sie können diesen Urlaub nicht aufteilen und müssen ihn innerhalb von zwölf Monaten nach der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie nehmen.
Der sechswöchige Pflegeelternurlaub wird um einige Wochen nach dem folgenden schrittweisen Verlängerungsschema verlängert:
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Dauer des Pflegeelternurlaubs
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je Pflegeelternteil
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höchstens sechs Wochen (oder acht Wochen im Falle einer gleichzeitigen Adoption mehrerer Kinder)
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zusätzliche Wochen, die unter
den Pflegeeltern aufgeteilt werden
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Höchstdauer
bei Einelternfamilie
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Höchstdauer (je Familie)
bei zwei Pflegeeltern (*)
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Ab dem 1.1.2021
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2 Wochen
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6+2 = 8 Wochen
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6+6+2 = 14 Wochen
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Ab dem 1.1.2023
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3 Wochen
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6+3 = 9 Wochen
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6+6+3 = 15 Wochen
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Ab dem 1.1.2025
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4 Wochen
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6+4 = 10 Wochen
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6+6+4 = 16 Wochen
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Ab dem 1.1.2027
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5 Wochen
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6+5 = 11 Wochen
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6+6+5 = 17 Wochen
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(*) Wenn eine Pflegefamilie aus zwei Pflegeeltern besteht, teilen diese die zusätzlichen Wochen unabhängig von ihrem Status (selbstständig, Arbeitnehmer oder Beamter) untereinander auf. Das Personalmitglied teilt diese Aufteilung seiner Dienstbehörde im Wege einer ehrenwörtlichen Erklärung mit.
In der Praxis
- Sie beantragen diesen Urlaub einen Monat im Voraus.
- Sie verfassen eine ehrenwörtliche Erklärung, wenn es mehrere Pflegeeltern gibt.
- Sie erbringen den Nachweis der Pflegeelternschaft anhand der amtlichen Entscheidung.