Pflegeelternurlaub (System des Privatsektors)
Als Vertragsbediensteter haben Sie im Falle einer langfristigen Pflegeelternschaft Anspruch auf Pflegeelternurlaub.
Als Vertragsbediensteter haben Sie im Falle einer langfristigen Pflegeelternschaft Anspruch auf Pflegeelternurlaub.
Bei der langfristigen Pflegeelternschaft handelt es sich um eine Unterbringung, bei der von Anfang feststeht, dass das Kind mindestens sechs Monate in derselben Pflegefamilie bei den gleichen Pflegeeltern bleiben wird.
Höchstens 6 Wochen je Pflegeelternteil, unabhängig vom Alter des minderjährigen Kindes.
Im Zeitraum 2019–2027 wird dieser Urlaub anschließend für den Pflegeelternteil bzw. für beide Pflegeeltern zusammen wie folgt verlängert:
Wenn es zwei Pflegeeltern gibt, werden die zusätzlichen Wochen unter diesen aufgeteilt. Der Pflegeelternurlaub kann nicht in Wochen aufgeteilt werden und muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Aufnahme des Kindes in der Familie beginnen.