Als Vater haben Sie Anspruch auf diesen Urlaub, um im Falle eines Krankenhausaufenthalts der Mutter des Kindes oder bei ihrem Tod die Betreuung Ihres Kindes sicherzustellen.
- Im Falle des Todes der Mutter haben Sie Anspruch auf einen Urlaub, dessen Länge dem Mutterschaftsurlaub entspricht, der nicht von der Mutter genommen wurde. Um diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Dienst schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod der Mutter in Kenntnis setzen. Dem Antrag ist ein Auszug aus der Sterbeurkunde beizufügen.
- Im Falle eines Krankenhausaufenthalt der Mutter können Sie unter zwei Voraussetzungen einen umgewandelten Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen:
- wenn der Neugeborene das Krankenhaus verlassen hat
- wenn der Krankenhausaufenthalt der Mutter über die sieben Tage nach dem Datum der Entbindung hinausgeht
Sie müssen eine Bescheinigung einreichen, auf der das Datum der Entbindung, das Datum, an dem der Neugeborene das Krankenhaus verlassen hat, und die Dauer des Krankenhausaufenthalts, welcher die sieben Tage nach der Entbindung überschreitet, angegeben sind.
Der umgewandelte Mutterschaftsurlaub beginnt spätestens am siebten Tag nach dem Tag der Entbindung; er endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Krankenhausaufenthalt der Mutter endet, spätestens jedoch zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, der von der Mutter nicht genommen wurde.