Stillpausen
Wenn Sie Ihre Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufnehmen und Ihr Baby stillen, haben Sie – in Abhängigkeit von Ihren geleisteten Stunden – Anspruch auf eine oder zwei Stillpausen.
Wenn Sie Ihre Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufnehmen und Ihr Baby stillen, haben Sie – in Abhängigkeit von Ihren geleisteten Stunden – Anspruch auf eine oder zwei Stillpausen.
Als weibliches Personalmitglied erhalten Sie bis zu neun Monate nach der Geburt eine Dienstbefreiung, um Ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.
Wenn Sie mindestens 4 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine halbstündige Pause während des Arbeitstages. Wenn Sie mindestens 7,5 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf zwei halbstündige Pausen während des Arbeitstages. Sie können auch beide Pausen auf einmal nehmen. Die Arbeitsstunden, die Sie an dem betreffenden Tag leisten, bestimmen die Anzahl der Pausen, die Sie nehmen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, Ihr Kind den Rest des Tages an Ihrem Arbeitsplatz zu betreuen, und dass Sie die Stillpausen nicht dazu nutzen können, später zu kommen oder früher zu gehen.
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten zwei Wochen im Voraus darüber, dass Sie Stillpausen in Anspruch nehmen möchten, und vereinbaren Sie mit ihm die Zeiten, zu denen Sie diese Pausen nehmen werden.
Legen Sie jeden Monat eines der folgenden Dokumente vor, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Kind stillen: