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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Stillpausen

    Als weibliches Personalmitglied erhalten Sie bis zu neun Monate nach der Geburt eine Dienstbefreiung, um Ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.

    Wenn Sie mindestens 4 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine halbstündige Pause während des Arbeitstages. Wenn Sie mindestens 7,5 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf zwei halbstündige Pausen während des Arbeitstages. Sie können auch beide Pausen auf einmal nehmen. Die Arbeitsstunden, die Sie an dem betreffenden Tag leisten, bestimmen die Anzahl der Pausen, die Sie nehmen können.

  • Beispiele

    • An dem Tag, an dem Sie drei Stunden und 48 Minuten arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Stillpause, da Ihre Arbeitsleistung weniger als vier Stunden beträgt.
    • An Tagen, an denen Sie sechs Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine halbstündige Pause.  Ihre effektive Arbeitszeit beträgt demnach fünf Stunden und 30 Minuten.
    • An Tagen, an denen Sie sieben Stunden und 36 Minuten arbeiten, haben Sie Anspruch auf zwei halbstündige Pausen.  Ihre effektive Arbeitszeit beträgt demnach 6 Stunden und 36 Minuten.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, Ihr Kind den Rest des Tages an Ihrem Arbeitsplatz zu betreuen, und dass Sie die Stillpausen nicht dazu nutzen können, später zu kommen oder früher zu gehen.

    Wie können Stillpausen beantragt werden?

    Informieren Sie Ihren Vorgesetzten zwei Wochen im Voraus darüber, dass Sie Stillpausen in Anspruch nehmen möchten, und vereinbaren Sie mit ihm die Zeiten, zu denen Sie diese Pausen nehmen werden. 
    Legen Sie jeden Monat eines der folgenden Dokumente vor, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Kind stillen:

    • eine Bescheinigung einer Säuglingsberatungsstelle (O.N.E., Kind en Gezin oder Dienst für Kind und Familie)
    • ein ärztliches Attest
  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein