Adoptionsurlaub
Bei einem Adoptionsverfahren handelt es sich um einen Adoptionsurlaub (Aufnahme eines Kindes in der Familie im Hinblick auf eine Adoption)
- Adoptionsurlaub für Vertragsbedienstete (Wahl zwischen dem System des Privatsektors und dem System des öffentlichen Sektors)
- Adoptionsurlaub für statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger (System des öffentlichen Sektors)
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Dauer des Adoptionsurlaubs
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je Adoptivelternteil
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höchstens sechs Wochen (oder acht Wochen bei gleichzeitiger Adoption mehrerer Kinder (Höchstalter 18 Jahre))
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zusätzliche Wochen, die unter
den Adoptiveltern aufgeteilt werden
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Höchstdauer
bei Einelternfamilie
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Höchstdauer (je Familie) bei zwei Adoptiveltern (*)
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Ab dem 1.1.2021
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2 Wochen
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6+2 = 8 Wochen
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6+6+2 = 14 Wochen
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Ab dem 1.1.2023
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3 Wochen
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6+3 = 9 Wochen
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6+6+3 = 15 Wochen
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Ab dem 1.1.2025
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4 Wochen
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6+4 = 10 Wochen
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6+6+4 = 16 Wochen
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Ab dem 1.1.2027
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5 Wochen
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6+5 = 11 Wochen
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6+6+5 = 17 Wochen
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(*) Wenn eine Adoptivfamilie aus zwei Adoptiveltern besteht, teilen diese die zusätzlichen Wochen unabhängig von ihrem Status (selbstständig, Arbeitnehmer oder Beamter) untereinander auf. Das Personalmitglied teilt diese Aufteilung seiner Dienstbehörde im Wege einer ehrenwörtlichen Erklärung mit.
Wenn Sie als Pflegeelternteil ein Kind aufnehmen, haben Sie Anspruch auf Pflegeelternurlaub, Aufnahmeurlaub oder Aufnahmebetreuungsurlaub
Pflegeelternurlaub (bei langfristiger Pflegeelternschaft (mindestens sechs Monate) einer minderjährigen Person in der Familie eines Personalmitglieds)
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Dauer des Pflegeelternurlaubs
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je Pflegeelternteil
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höchstens sechs Wochen (oder acht Wochen im Falle einer gleichzeitigen Adoption mehrerer Kinder)
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zusätzliche Wochen, die unter
den Pflegeeltern aufgeteilt werden
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Höchstdauer
bei Einelternfamilie
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Höchstdauer (je Familie) bei zwei Pflegeeltern (*)
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Ab dem 1.1.2021
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2 Wochen
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6+2 = 8 Wochen
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6+6+2 = 14 Wochen
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Ab dem 1.1.2023
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3 Wochen
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6+3 = 9 Wochen
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6+6+3 = 15 Wochen
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Ab dem 1.1.2025
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4 Wochen
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6+4 = 10 Wochen
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6+6+4 = 16 Wochen
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Ab dem 1.1.2027
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5 Wochen
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6+5 = 11 Wochen
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6+6+5 = 17 Wochen
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(*) Wenn eine Pflegefamilie aus zwei Pflegeeltern besteht, teilen diese die zusätzlichen Wochen unabhängig von ihrem Status (selbstständig, Arbeitnehmer oder Beamter) untereinander auf. Das Personalmitglied teilt diese Aufteilung seiner Dienstbehörde im Wege einer ehrenwörtlichen Erklärung mit.
Bei dem Aufnahmeurlaub handelt es sich um einen Urlaub, den Sie zu Beginn der Aufnahme des Pflegekindes in Ihrer Familie im Rahmen einer Pflegevormundschaft beantragen können.
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Dauer des Aufnahmeurlaubs
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Wesentliche Voraussetzungen
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- Kind < drei Jahren: höchstens sechs Wochen
- Kind > drei Jahren: höchstens vier Wochen
Bei Pflegekind mit Behinderung -> doppelte Höchstdauer
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- Für die Pflegevormundschaft eines Kindes unter zehn Jahren
- Abzüglich der Anzahl der Tage des Pflegebetreuungsurlaubs, die bereits im selben Kalenderjahr für dasselbe Kind in Anspruch genommen wurden
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Sie können Pflegebetreuungsurlaub nehmen, wenn eine minderjährige Person oder eine Person mit Behinderung in Ihrer Familie in Pflege aufgenommen wird.
Er kann für bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben und Umstände genommen werden.
Vertragsbedienstete können zwischen dem System des Privatsektors und dem System des öffentlichen Sektors wählen.
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Dauer des Aufnahmebetreuungsurlaubs
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Wesentliche Voraussetzungen
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6 Tage
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- Nachweis, dass Sie der Pflegeelternteil sind
- Das Pflegekind muss minderjährig sein
- Keine Altersbegrenzung für eine Person in Pflegschaft
- Abzüglich der Anzahl der Tage des Aufnahmebetreuungsurlaubs, die bereits im selben Kalenderjahr für dasselbe Kind in Anspruch genommen wurden
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