Aufnahmeurlaub
Der Aufnahmeurlaub ist ein Urlaub, den Sie nehmen können, wenn Sie eine minderjährige Person bei sich aufnehmen oder wenn Sie die Pflegevormundschaft für ein Kind unter 10 Jahren ausüben.
Der Aufnahmeurlaub ist ein Urlaub, den Sie nehmen können, wenn Sie eine minderjährige Person bei sich aufnehmen oder wenn Sie die Pflegevormundschaft für ein Kind unter 10 Jahren ausüben.
In folgenden Fällen können Sie Aufnahmeurlaub nehmen:
Der Aufnahmeurlaub beträgt bis zu sechs Wochen für ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder bis zu vier Wochen in allen anderen Fällen. Die maximale Dauer des Aufnahmeurlaubs wird verdoppelt, wenn das Pflegekind behindert ist.
Der Aufnahmeurlaub muss an dem Tag beginnen, an dem das Kind tatsächlich in Ihre Familie aufgenommen wird. Sie können den Urlaub nicht aufteilen.
Der Aufnahmeurlaub versteht sich abzüglich der Anzahl der Tage des Aufnahmebetreuungsurlaubs, die bereits im selben Kalenderjahr für dasselbe Kind in Anspruch genommen wurden.