Pflegebetreuungsurlaub (Pflegekind, Behinderung)
Der Pflegebetreuungsurlaub ist ein sechstägiger Urlaub, den Sie nehmen können, wenn ein Minderjähriger oder eine Person mit Behinderung in Ihre Familie aufgenommen wird.
Der Pflegebetreuungsurlaub ist ein sechstägiger Urlaub, den Sie nehmen können, wenn ein Minderjähriger oder eine Person mit Behinderung in Ihre Familie aufgenommen wird.
Sie können 6 Werktage Pflegebetreuungsurlaub nehmen, wenn ein Minderjähriger oder eine Person mit Behinderung von einem Gericht, einem von der Gemeinschaft anerkannten Pflegedienst oder der Jugendhilfe, dem „Comité Bijzondere Jeugdbijstand“ oder dem „Jugendhilfedienst“ in Ihre Familie aufgenommen wird.
Es gibt keine Altersgrenze für das Pflegekind bzw. die Person in Pflegschaft.
Der Urlaub kann für bestimmte Verpflichtungen, Aufträge und Situationen genommen werden:
Vertragsbedienstete können zwischen dem System des öffentlichen Sektors und dem durch das Gesetz über die Arbeitsverträge geregelten System (Privatsektor) wählen. Der Pflegebetreuungsurlaub versteht sich abzüglich der Anzahl der Tage des Aufnahmeurlaubs, die bereits im selben Kalenderjahr für dasselbe Kind in Anspruch genommen wurden
Um diesen Urlaub zu beantragen, müssen Sie zunächst die amtliche Entscheidung vorlegen, die belegt, dass Sie Pflegeeltern sind. Sie reichen den Antrag mindestens zwei Wochen im Voraus ein. Für den Fall, dass Ihnen dies nicht möglich ist, müssen Sie Ihren Dienst so schnell wie möglich in Kenntnis setzen. Ihr Dienst kann Unterlagen verlangen, die Ihr Fernbleiben von der Arbeit rechtfertigen.