Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger
In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art für einen Zeitraum von bis zu 20 Werktagen pro Jahr:
- Krankenhausaufenthalt einer Person, die mit Ihnen unter einem Dach wohnt, oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades, der nicht mit Ihnen unter einem Dach wohnt
- Betreuung Ihrer Kinder, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während der Schulferienzeiten
- Betreuung von Kindern mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während der Schulferienzeiten
- für die Betreuung von Kindern, die sich unter dem Statut der verlängerten Minderjährigkeit befinden, während der Schulferienzeiten
- aus anderen zwingenden Gründen, die von Ihrem Dienst anerkannt werden
Sie können diesen Urlaub tageweise oder halbtags nehmen. Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, wird der Urlaub anteilig zur Dauer Ihrer Arbeitsleistungen gekürzt.
Angesichts des Ausnahmecharakters dieses Urlaubs ist davon auszugehen, dass solche zwingenden Gründe sehr schnell und unerwartet auftreten können. In einigen Fällen wird es daher unvermeidlich sein, dass Sie den Urlaub kurzfristig (mündlich oder schriftlich) beantragen, vielleicht noch am selben Tag (morgens).
Auf Verlangen Ihres Vorgesetzten müssen Sie den zwingenden Grund durch geeignete Unterlagen oder andere Beweismittel nachweisen.
Vertragsbedienstete
Sie haben Anspruch auf Urlaub für einen Zeitraum von höchstens 2 x 10 Werktagen pro Kalenderjahr:
- 10 Werktage bei zwingenden Gründen
Unter zwingenden Gründen ist jedes unvorhersehbare, von der Arbeit unabhängige Ereignis zu verstehen, das Ihr dringendes und unerlässliches Eingreifen erfordert, wie:
- Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt
- einer Person, die mit Ihnen unter einem Dach lebt
- eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades, der nicht mit Ihnen unter demselben Dach wohnt
- schwere Sachschäden an Ihrem Eigentum, z. B. Schäden an Ihrem Haus durch Feuer oder Naturkatastrophen
- die Anordnung zum persönlichen Erscheinen bei einer Gerichtsverhandlung, wenn Sie Prozesspartei sind
- andere einvernehmlich festgelegte Ereignisse, die als zwingende Gründe zu betrachten sind
UND
- 10 Werktage Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art:
- bei Krankenhausaufenthalt einer Person, die mit Ihnen unter demselben Dach wohnt, oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades, der nicht mit Ihnen unter demselben Dach wohnt
- für die Betreuung Ihrer Kinder, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während der Schulferienzeiten
- Betreuung von Kindern mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während der Schulferienzeiten
- für die Betreuung von Kindern, die sich unter dem Statut der verlängerten Minderjährigkeit befinden, während der Schulferienzeiten
- aus anderen zwingenden Gründen, die von Ihrem Dienst anerkannt werden
Für alle
Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, wird der Urlaub anteilig zur Dauer Ihrer Arbeitsleistungen gekürzt.
Sie sind verpflichtet, Ihren Dienst im Voraus oder, wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, so bald wie möglich zu benachrichtigen. Sie müssen den zwingenden Grund durch geeignete Unterlagen oder andere Beweismittel nachweisen.