Dauer
Sie haben Anspruch auf 5 Tage Urlaub für Hilfspersonen pro Jahr (aufeinanderfolgend oder nicht). Sie können diesen Urlaub nehmen, um ein Haushalts- oder Familienmitglied oder einen Verwandten zu betreuen oder zu unterstützen, der aus einem schwerwiegenden medizinischen Grund umfangreiche Pflege oder Unterstützung (jede Form von sozialer, familiärer oder emotionaler Hilfe oder Pflege) benötigt.
Wie kann dieser Urlaub genommen werden?
Dieser Urlaub kann in Zeiträumen von einem oder mehreren Tagen pro zu unterstützender Person genommen werden. Diese Urlaubstage werden auch auf die 10 Tage „Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art“ angerechnet. Mit anderen Worten: Wenn Sie bereits fünf Tage Urlaub für pflegende Angehörige genommen haben, bleiben Ihnen noch fünf Tage für „Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art“.
Antragstellung
- Sie informieren Ihren Arbeitgeber im Voraus.
- Sie legen Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass das betreffende Haushalts- oder Familienmitglied aus einem schwerwiegenden medizinischen Grund Pflege oder umfassende Hilfe benötigt. In dieser Bescheinigung darf der medizinische Grund selbst nicht erwähnt werden.
Was versteht man unter Haushaltsmitglied oder Familienmitglied?
- Haushaltsmitglied: jede Person, die mit dem Personalmitglied zusammenlebt
- Familienangehöriger: Ihr Ehepartner oder die Person, mit der Sie gesetzlich zusammenwohnen, und Ihre Verwandten ersten Grades.