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Anwendbar für
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie an einer flexiblen Arbeitszeitregelung interessiert sind, wenden Sie sich am besten zuerst an Ihren Personaldienst.

Kontext

Das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen, umfasst

  • das Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Anpassung Ihrer bestehenden Arbeitsmodalitäten (z. B. eine Änderung Ihrer Arbeitszeiten oder Ihrer Arbeitsregelung, Telearbeit usw.) zu beantragen, um einen nahen Angehörigen zu betreuen
  • die Verpflichtung der Arbeitgeber, auf gültige Anträge auf eine entsprechende flexible Arbeitszeitregelung angemessen zu reagieren

Es besteht mithin kein absoluter Anspruch auf eine Anpassung Ihrer Arbeitsmodalitäten. Ihr Arbeitgeber entscheidet nach freiem Ermessen, ob er dem Antrag auf eine flexible Arbeitszeitregelung stattgibt, wobei er bestimmte Formalitäten einhalten und eine Ablehnung begründen muss.

Dauer

Sie haben das Recht, eine flexible Arbeitsform zu beantragen, um einen Angehörigen für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 12 Monaten zu betreuen.

Es handelt sich hierbei nicht um ein einmaliges Recht; lediglich die Dauer jedes Antrags ist begrenzt: Während Ihrer Laufbahn können Sie mehrere Anträge auf eine flexible Arbeitszeitregelung stellen, um einen Angehörigen zu betreuen, solange sich jeder Antrag auf einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens zwölf Monaten bezieht. Sie und Ihr Arbeitgeber können anschließend gemeinsam eine flexible Arbeitszeitregelung für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten vereinbaren.

Antragstellung

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens zwei Monate und höchstens drei Monate im Voraus einen schriftlichen Antrag übermitteln. Diese Frist kann im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verkürzt werden.  

Der Antrag enthält mindestens folgende Angaben:

  • die gewünschte flexible Arbeitszeitregelung
  • Anfangs- und Enddatum des zusammenhängenden Zeitraums, für den die flexible Arbeitszeitregelung beantragt wird und der nicht mehr als zwölf Monate umfassen darf
  • den Zweck der Betreuung eines Angehörigen, für den die flexible Arbeitszeitregelung beantragt wird, einschließlich der Identität der Person, für die die flexible Arbeitszeitregelung beantragt wird

Ihr Arbeitgeber erteilt innerhalb eines Monats nach der Antragstellung eine schriftliche Antwort.

Sie haben das Recht, die flexible Arbeitszeitregelung vorzeitig zu beenden, aber Sie müssen Ihren Arbeitgeber zehn Werktage im Voraus darüber informieren und mindestens einen Monat lang nach der vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung gearbeitet haben. 

Betreuung eines Angehörigen

Sie haben das Recht, in folgenden Fällen eine flexible Arbeitszeitregelung zu beantragen, um einen Angehörigen zu betreuen:  

  1. Betreuung Ihres Kind von der Geburt bis zum Alter von zwölf Jahren
  2. Betreuung eines Kindes im Rahmen einer Adoption ab der Eintragung des Kindes als Teil Ihres Haushalts in das Bevölkerungs- oder Fremdenregister der Gemeinde bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes
  3. Betreuung eines Kindes mit Behinderung (biologisches Kind oder Adoptivkind) bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes
  4. um einem bestimmten Haushalts- oder Familienmitglied, das aus medizinischen Gründen erhebliche Pflege oder Hilfe benötigt, persönliche Pflege oder Hilfe zukommen zu lassen

Vorschriften

Koninklijk besluit van 19 november 1998

Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie