Jahresurlaub
Sie wählen den Zeitraum selbst, in dem Sie Ihren Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.
Sie wählen den Zeitraum selbst, in dem Sie Ihren Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Anzahl der Urlaubstage, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in Vollzeit arbeiten. Wie Sie feststellen werden, ist die Anzahl der Tage altersabhängig.
Sie wählen den Zeitraum selbst, in dem Sie Ihren Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.
Wenn Sie Ihren Urlaub nicht vollständig nehmen konnten (bis zu 24 Tagen, denn die verbleibenden Tage können Sie sparen – siehe unten), legt der leitende Beamte oder sein Beauftragter die Art und Weise fest, wie Sie Ihren Jahresurlaub auf das Folgejahr übertragen können (der von Ihnen übertragene Urlaub muss dann im Folgejahr genommen werden).
Wenn Sie Ihren Jahresurlaub (bis zu 24 Tagen, denn die verbleibenden Tage können Sie sparen) aus den nachstehenden Gründen nicht vollständig nehmen konnten, ist die Übertragung nicht auf ein Jahr begrenzt:
Bei Ihrer Rückkehr ist der Jahresurlaub unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Dienstes zu nehmen.
Wenn Sie Ihren Urlaub aufteilen, haben Sie das Recht, einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu nehmen.
Der Jahresurlaub wird ausgesetzt, wenn Sie in Krankheitsurlaub sind oder in Disponibilität wegen Krankheit gesetzt wurden (Königlicher Erlass vom 19.11.1998 Art. 12 § 3). Das bedeutet auch, dass alle Vorschriften für die Nachverfolgung der Abwesenheiten wegen Krankheit Anwendung finden (Meldung an den Arbeitgeber, ärztliches Attest und medizinische Kontrolle).
Ab sofort können Sie einen Teil Ihres Jahresurlaubs sparen (bis höchstens 100 Tage).
Dies ist auf alle Jahresurlaubstage anwendbar, einschließlich der über die 24 Tage hinausgehenden Tage. Alle Personalmitglieder unter 45 Jahren können zwei Tage pro Jahr sparen. Der letzten Spalte der nachstehenden Tabelle können Sie die Tage entnehmen, die Sie sparen können. Hierbei handelt es sich nicht um zusätzliche Urlaubstage, sondern um einen Teil Ihres Jahresurlaubs, den Sie sparen können.
Die Anzahl der Jahresurlaubstage, die Sie sparen können, hängt von Ihrem Alter und Ihrer Arbeitsregelung ab. Sie kann sich daher von Person zu Person unterscheiden.
Beispiel
Ein 60-jähriges Personalmitglied hat – auf Grundlage seiner Leistungen – Anspruch auf 30 Werktage Jahresurlaub.
Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihren gesparten Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.
Wenn Sie mindestens 20 Werktage gesparten Jahresurlaub nehmen möchten, kann Ihnen dies aus dienstlichen Gründen nicht verweigert werden, und Sie müssen mindestens zwei Monate im Voraus einen entsprechenden Antrag stellen, außer
Die Anzahl der Tage des Jahresurlaubs hängt von Ihrem Alter ab:
|
Alter |
Anzahl der Werktage des Jahresurlaubs |
Urlaub, der jährlich gespart werden kann |
|
Bis einschließlich 44 Jahren |
26 |
2 |
|
45–49 Jahren |
27 |
3 |
|
50–54 Jahren |
28 |
4 |
|
55–59 Jahren |
29 |
5 |
|
60 Jahre |
30 |
6 |
|
61 Jahre |
30 |
6 |
|
62 Jahre |
31 |
7 |
|
63 Jahre |
32 |
8 |
|
64 Jahre |
33 |
9 |
|
65 Jahre |
34 |
10 |
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Ab 66 Jahren |
35 |
11 |
Die Anzahl der Tage richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem Sie ein bestimmtes Alter erreichen. Es handelt sich also nicht um das Alter, dass Sie am 1. Januar haben.
Beispiel
Am 8. November 2023 werden Sie 60 Jahre alt. Demnach haben Sie ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub.
Der Jahresurlaub wird auf Grundlage des laufenden Jahres und nicht auf Grundlage des Vorjahres bestimmt.
Ihr Jahresurlaub wird in folgenden Fällen anteilig reduziert:
Diese Regel gilt auch für Vertragsbedienstete. Des Weiteren gelten der Geburtsurlaub, der Krankheitsurlaub, der Adoptionsurlaub, der Pflegeelternurlaub und der Aufnahmebetreuungsurlaub als gearbeitete Tage. Diese Urlaube gelten als aktiver Dienst.
Die Anzahl der Abwesenheitstage (siehe oben) während der 12 berücksichtigten Monate entspricht „Y“ in der Formel zur Berechnung des Jahresurlaubs:
Formel: Multiplizieren Sie die Gesamtzahl der Abwesenheitstage (Y) mit 26. Teilen Sie das Ergebnis durch 260. Das neue Ergebnis ziehen Sie dann von 26 ab. Daraus ergibt sich die Gesamtzahl der Urlaubstage, auf die Sie Anspruch haben.
Legende der Formel
Erhält man nach dem Abzug keine runde Zahl, wird die Zahl aufgerundet. Wenn Sie zu viele Jahresurlaubstage genommen haben, können diese von denen des Folgejahres abgezogen werden.
Berechnungsbeispiel
Ein 29-jähriges Personalmitglied (mit Arbeitsvertrag oder statutarisch) hat eine sechsmonatige Laufbahnunterbrechung (1.6.2022–30.11.2022) in Halbzeit (50 %) wegen Elternurlaub bei täglicher Leistungserbringung genommen.
> Y = 65,5 (Abwesenheitstage)
Berechnung für das Jahr 2022:
26 Tage mal 65,5 Abwesenheitstage gleich 1.703. 1.703 geteilt durch 260 gleich 6,55. 26 Tage minus 6,55 gleich 19,45. Diese Zahl wird anschließend auf 20 aufgerundet. Diese Person hat Anspruch auf insgesamt 20 Tage Jahresurlaub.