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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Jahresurlaub

    In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Anzahl der Urlaubstage, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in Vollzeit arbeiten. Wie Sie feststellen werden, ist die Anzahl der Tage altersabhängig.

    Sie wählen den Zeitraum selbst, in dem Sie Ihren Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.

    Übertragung des Jahresurlaubs auf das Folgejahr

    Wenn Sie Ihren Urlaub nicht vollständig nehmen konnten (bis zu 24 Tagen, denn die verbleibenden Tage können Sie sparen – siehe unten), legt der leitende Beamte oder sein Beauftragter die Art und Weise fest, wie Sie Ihren Jahresurlaub auf das Folgejahr übertragen können (der von Ihnen übertragene Urlaub muss dann im Folgejahr genommen werden).

    Übertragung des Urlaubs ohne Ein-Jahres-Begrenzung

    Wenn Sie Ihren Jahresurlaub (bis zu 24 Tagen, denn die verbleibenden Tage können Sie sparen) aus den nachstehenden Gründen nicht vollständig nehmen konnten, ist die Übertragung nicht auf ein Jahr begrenzt:

    • Krankheit
    • Arbeitsunfall
    • Wegeunfall
    • Berufskrankheit

    Bei Ihrer Rückkehr ist der Jahresurlaub unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Dienstes zu nehmen.

    Aufteilung und Aussetzung

    Wenn Sie Ihren Urlaub aufteilen, haben Sie das Recht, einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu nehmen. 

    Der Jahresurlaub wird ausgesetzt, wenn Sie in Krankheitsurlaub sind oder in Disponibilität wegen Krankheit gesetzt wurden (Königlicher Erlass vom 19.11.1998 Art. 12 § 3). Das bedeutet auch, dass alle Vorschriften für die Nachverfolgung der Abwesenheiten wegen Krankheit Anwendung finden (Meldung an den Arbeitgeber, ärztliches Attest und medizinische Kontrolle).
     

    Jahresurlaub sparen

    Ab sofort können Sie einen Teil Ihres Jahresurlaubs sparen (bis höchstens 100 Tage).

    Dies ist auf alle Jahresurlaubstage anwendbar, einschließlich der über die 24 Tage hinausgehenden Tage. Alle Personalmitglieder unter 45 Jahren können zwei Tage pro Jahr sparen. Der letzten Spalte der nachstehenden Tabelle können Sie die Tage entnehmen, die Sie sparen können. Hierbei handelt es sich nicht um zusätzliche Urlaubstage, sondern um einen Teil Ihres Jahresurlaubs, den Sie sparen können.

    Die Anzahl der Jahresurlaubstage, die Sie sparen können, hängt von Ihrem Alter und Ihrer Arbeitsregelung ab. Sie kann sich daher von Person zu Person unterscheiden.

    Beispiel

    Ein 60-jähriges Personalmitglied hat – auf Grundlage seiner Leistungen – Anspruch auf 30 Werktage Jahresurlaub.

    • Er nimmt im Jahr 2022 14 Werktage Jahresurlaub. Am 31. Dezember 2022 verbleiben ihm 16 Werktage Jahresurlaub, die er noch nicht genommen hat.
    • Von diesen 16 Werktagen kann er maximal sechs Tage auf sein „Zeitsparkonto“ einzahlen und – unter der Voraussetzung, dass in seiner Organisation eine entsprechende Regelung besteht – zehn Werktage auf das Folgejahr übertragen.

    Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihren gesparten Jahresurlaub nehmen, wobei den Bedürfnissen des Dienstes Rechnung zu tragen ist.

    Wenn Sie mindestens 20 Werktage gesparten Jahresurlaub nehmen möchten, kann Ihnen dies aus dienstlichen Gründen nicht verweigert werden, und Sie müssen mindestens zwei Monate im Voraus einen entsprechenden Antrag stellen, außer

    • Ihre Organisation akzeptiert auch kürzere Fristen
    • bei Krankenhausaufenthalt
      • einer Person, mit der Sie unter einem Dach leben
      • eines Ihrer Kinder, Ihres Vaters oder Ihrer Mutter bzw. eines Kindes, des Vaters oder der Mutter Ihres Ehepartners.
         

    Bezahlung des Urlaubs

    • Bei gewöhnlichem Urlaub 
      Wenn der verbleibende Urlaub nicht genommen wurde, bevor Sie Ihren Dienst verlassen (aus dienstlichen Gründen / bei Kündigung) oder bevor Sie ableben, haben Sie bzw. Ihr Erbe Anspruch auf eine Ausgleichszulage, deren Höhe dem letzten Gehalt anteilig zu den nicht genommenen Urlaubstagen entspricht.
    • Bei gespartem Urlaub 
      Wenn der gesparte Urlaub nicht genommen wurde, bevor Sie Ihren Dienst verlassen (aus jedweden Gründen) oder bevor Sie ableben, haben Sie bzw. Ihr Erbe Anspruch auf eine Ausgleichszulage, deren Höhe dem letzten Gehalt anteilig zu den nicht genommenen Urlaubstagen entspricht.
    • Lesen Sie auch die Informationen unter Ausgleichszulage.
       

    Dauer

    Die Anzahl der Tage des Jahresurlaubs hängt von Ihrem Alter ab:

    Alter

    Anzahl der Werktage des Jahresurlaubs

    Urlaub, der jährlich gespart werden kann
    (bis max. 100 Tage erreicht sind)

    Bis einschließlich 44 Jahren

                   26

                                           2

    45–49 Jahren

                   27

                                           3

    50–54 Jahren

                   28

                                           4

    55–59 Jahren

                   29

                                           5

    60 Jahre

                   30

                                           6

    61 Jahre

                   30

                                           6

    62 Jahre

                   31

                                           7

    63 Jahre

                   32

                                           8

    64 Jahre

                   33

                                           9

    65 Jahre

                   34

                                         10

    Ab 66 Jahren

                   35

                                         11

     

    Die Anzahl der Tage richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem Sie ein bestimmtes Alter erreichen. Es handelt sich also nicht um das Alter, dass Sie am 1. Januar haben.

    Beispiel
    Am 8. November 2023 werden Sie 60 Jahre alt. Demnach haben Sie ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub.
     

    Reduzierung der Dauer

    Allgemein

    Der Jahresurlaub wird auf Grundlage des laufenden Jahres und nicht auf Grundlage des Vorjahres bestimmt.

    Ihr Jahresurlaub wird in folgenden Fällen anteilig reduziert:

    •  wenn Sie nicht ein volles Jahr im Dienst sind
    •  wenn Sie einen der folgenden Urlaube nehmen:
      • Urlaub wegen Kandidatur bei Wahlen
      • Urlaub wegen Absolvierung eines Praktikums oder einer Probezeit
      • vorzeitiges Ausscheiden für die Hälfte der Arbeitszeit
      • freiwillige Viertagewoche
      • Viertagewoche mit und ohne Prämie
      • Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren
      • Urlaub wegen Sonderauftrag
      • Unterbrechung der Berufslaufbahn
      • reduzierte Arbeitsleistung wegen Krankheit
      • Abwesenheiten, während denen Sie in den administrativen Stand der Inaktivität oder der Disponibilität gesetzt werden

    Diese Regel gilt auch für Vertragsbedienstete. Des Weiteren gelten der Geburtsurlaub, der Krankheitsurlaub, der Adoptionsurlaub, der Pflegeelternurlaub und der Aufnahmebetreuungsurlaub als gearbeitete Tage. Diese Urlaube gelten als aktiver Dienst.
     

    Berechnung der Anzahl der Abwesenheiten (Sie können sich auch an Ihren Personaldienst wenden)

    Die Anzahl der Abwesenheitstage (siehe oben) während der 12 berücksichtigten Monate entspricht „Y“ in der Formel zur Berechnung des Jahresurlaubs:

    Formule berekening verlof/calcul du congé

    Formel: Multiplizieren Sie die Gesamtzahl der Abwesenheitstage (Y) mit 26. Teilen Sie das Ergebnis durch 260. Das neue Ergebnis ziehen Sie dann von 26 ab. Daraus ergibt sich die Gesamtzahl der Urlaubstage, auf die Sie Anspruch haben.

    Legende der Formel

    • 260 = 52 Wochen x 5 Tage
    • n = Urlaubstage insgesamt
    • Y = Abwesenheitstage insgesamt
    • 26d = die 26 „üblichen“ Jahresurlaubstage für Mitarbeiter unter 45.

    Erhält man nach dem Abzug keine runde Zahl, wird die Zahl aufgerundet. Wenn Sie zu viele Jahresurlaubstage genommen haben, können diese von denen des Folgejahres abgezogen werden.

     

  • Berechnungsbeispiel

    Ein 29-jähriges Personalmitglied (mit Arbeitsvertrag oder statutarisch) hat eine sechsmonatige Laufbahnunterbrechung (1.6.2022–30.11.2022) in Halbzeit (50 %) wegen Elternurlaub bei täglicher Leistungserbringung genommen.

    > Y = 65,5 (Abwesenheitstage)

    Berekening voorbeeld/exemple

    Berechnung für das Jahr 2022:
    26 Tage mal 65,5 Abwesenheitstage gleich 1.703. 1.703 geteilt durch 260 gleich 6,55. 26 Tage minus 6,55 gleich 19,45. Diese Zahl wird anschließend auf 20 aufgerundet. Diese Person hat Anspruch auf insgesamt 20 Tage Jahresurlaub. 

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein

Vorschriften

Koninklijk besluit van 19 november 1998

Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie