Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be
Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger
  • Bei der Spende von Blut, Blutplättchen oder Blutplasma ist der Urlaub auf die Dauer der Spende (auf die benötigte Zeit) zuzüglich maximal zwei Stunden Reisezeit begrenzt.

    Eine Blutspende kann in einem Blutspendezentrum oder im Rahmen einer Blutspendeaktion durchgeführt werden, die von einer Ortsgruppe des Roten Kreuzes oder in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber organisiert wird.

    Es gibt keine Höchstdauer für den Urlaub pro Jahr. Dies schließt nicht aus, dass die derzeit nach wie vor geltende Begrenzung der Anzahl der Spenden pro Jahr noch berücksichtigt werden muss.

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

Vorschriften

Koninklijk besluit van 19 november 1998

Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie