Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be
Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Organ- oder Gewebespende

    Bei einer Organ- oder Gewebespende erhalten Sie Urlaub für

    • die Dauer des Krankenhausaufenthalts
    • die eventuell erforderliche Genesungsphase
    • die Dauer der medizinischen Voruntersuchungen

    Knochenmarkspende

    Für eine Knochenmarkspende erhalten Sie einen Urlaub von höchstens vier Werktagen. Dieser Urlaub beginnt an dem Tag, an dem das Knochenmark in der Gesundheitseinrichtung entnommen wird.

    Wenn die Stammzellspende durch eine Knochenmarkspende erfolgt, erhalten Sie ebenfalls einen Urlaub von vier Werktagen. Wenn die Stammzellenspende durch eine Blutspende erfolgt, gilt diese Spende als außerordentlichen Urlaub für die Spende von Blut, Blutplättchen und Blutplasma und der Urlaub ist auf die Dauer der Spende (die erforderliche Zeit) plus bis zu zwei Stunden Reisezeit begrenzt.

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

Vorschriften

Koninklijk besluit van 19 november 1998

Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie