Spenden von Organen, Gewebe oder Knochenmark
Sie erhalten Urlaub für die Spende von Organen, Gewebe oder Knochenmark
Sie erhalten Urlaub für die Spende von Organen, Gewebe oder Knochenmark
Bei einer Organ- oder Gewebespende erhalten Sie Urlaub für
Für eine Knochenmarkspende erhalten Sie einen Urlaub von höchstens vier Werktagen. Dieser Urlaub beginnt an dem Tag, an dem das Knochenmark in der Gesundheitseinrichtung entnommen wird.
Wenn die Stammzellspende durch eine Knochenmarkspende erfolgt, erhalten Sie ebenfalls einen Urlaub von vier Werktagen. Wenn die Stammzellenspende durch eine Blutspende erfolgt, gilt diese Spende als außerordentlichen Urlaub für die Spende von Blut, Blutplättchen und Blutplasma und der Urlaub ist auf die Dauer der Spende (die erforderliche Zeit) plus bis zu zwei Stunden Reisezeit begrenzt.