Schwangerschaftsverlust
Bei Schwangerschaftsverlust haben Sie Anspruch auf zwei Tage umstandsbedingten Urlaub.
Bei Schwangerschaftsverlust haben Sie Anspruch auf zwei Tage umstandsbedingten Urlaub.
Dieser zweitägige umstandsbedingte Urlaub muss dem Ereignis folgen. Ein Anspruch besteht:
Dieser umstandsbedingte Urlaub
Meldung
Wenn Sie schwanger sind (weibliches Personalmitglied), müssen Sie Ihre Schwangerschaft gemeldet haben, um anschließend einen Schwangerschaftsabbruch zu melden. Eine Bescheinigung über den Schwangerschaftsabbruch ist zwar nicht erforderlich, aber es wird eine Schwangerschaftsbescheinigung benötigt.
Wenn Sie als Personalmitglied umstandsbedingten Urlaub beantragen, weil Ihre Ehepartnerin/Partnerin (ohne Unterscheidung zwischen faktisch zusammenwohnenden Partnern und gesetzlich zusammenwohnenden Partnern) einen Schwangerschaftsverlust erlitten hat, muss dies nicht im Voraus bekannt sein. Des Weiteren ist keine Schwangerschaftsbescheinigung der Partnerin erforderlich.
Zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen erhalten Sie umstandsbedingten Urlaub. Dieser Urlaub wird nicht reduziert, auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen.