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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Sie erhalten

    • für die feierliche Kommunion (oder ein vergleichbares Ereignis eines anderen anerkannten Kultes) Ihres Kindes oder des Kindes Ihres Ehepartners (**): 1 Werktag. 
    • für die Teilnahme Ihres Kindes oder des Kindes Ihres Ehepartners am Tag der Freidenkenden Jugend: 1 Werktag. Hierbei handelt es sich um eine Initiative eines Freidenkerverbands. Von diesem kann auch eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.

    Der umstandsbedingte Urlaub wird anlässlich der feierlichen Kommunion (bzw. Geburt) von Zwillingen nicht verdoppelt, da der Urlaub nicht nach Kinderzahl, sondern nach Ereignis bzw. den Umständen – in diesem Fall die feierliche Kommunion (bzw. die Geburt) – gewährt wird.

    Sie erhalten keinen umstandsbedingten Urlaub, wenn Ihr Kind:

    • seine Erstkommunion oder ein anderes vergleichbares Ereignis in einer anderen Religion begeht
    • das Frühlingsfest begeht.

    Umstandsbedingter Urlaub – Allgemeines

    Der umstandsbedingte Urlaub ist ein Urlaub, den Sie zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen nehmen können. Dieser Urlaub wird nicht reduziert, wenn Sie ihn während eines Zeitraums nehmen, in welchem Sie in Teilzeit arbeiten.

    Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen. Es muss jedoch eine Verbindung zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, bestehen.

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: Alle umstandsbedingten Urlaube – mit Ausnahme des Geburtsurlaubs (Privatsektor) – werden vollumfänglich vergütet. Die Vergütung der ersten drei Urlaubstage wird vollumfänglich vom Arbeitgeber übernommen; die weiteren Tage werden von der Krankenkasse entschädigt (82 % des begrenzten Gehalts).
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein