Priesterweihe – Eintritt ins Kloster
Anlässlich einer Priesterweihe oder eines Eintritts ins Kloster erhalten Sie umstandsbedingten Urlaub.
Anlässlich einer Priesterweihe oder eines Eintritts ins Kloster erhalten Sie umstandsbedingten Urlaub.
Für eine Priesterweihe oder einen Eintritt ins Kloster (oder ein vergleichbares Ereignis eines anderen anerkannten Kultes) Ihres Kindes oder des Kindes Ihres Ehepartners bzw. der Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses zusammenleben, erhalten Sie 1 Werktag.
Der umstandsbedingte Urlaub ist ein Urlaub, den Sie zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen nehmen können. Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und können ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, eine Verbindung besteht.
Arbeiten Sie in Teilzeit, wird der umstandsbedingte Urlaub nicht anteilig zu Ihren Arbeitstagen reduziert.