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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Für eine Priesterweihe oder einen Eintritt ins Kloster (oder ein vergleichbares Ereignis eines anderen anerkannten Kultes) Ihres Kindes oder des Kindes Ihres Ehepartners bzw. der Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses zusammenleben, erhalten Sie 1 Werktag.

    Umstandsbedingter Urlaub – Allgemeines

    Der umstandsbedingte Urlaub ist ein Urlaub, den Sie zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen nehmen können. Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und können ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, eine Verbindung besteht. 

    Arbeiten Sie in Teilzeit, wird der umstandsbedingte Urlaub nicht anteilig zu Ihren Arbeitstagen reduziert.

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: Alle umstandsbedingten Urlaube – mit Ausnahme des Geburtsurlaubs (Privatsektor) – werden vollumfänglich vergütet. Die Vergütung der ersten drei Urlaubstage wird vollumfänglich vom Arbeitgeber übernommen; die weiteren Tage werden von der Krankenkasse entschädigt (82 % des begrenzten Gehalts).
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein