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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Für einen Wechsel des Wohnorts, der im Interesse des Dienstes angeordnet wird, und wenn die Versetzung zu einer Beteiligung des Staates an den Umzugskosten führt, erhalten Sie 2 Werktage.

    Umstandsbedingter Urlaub – Allgemeines

    Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und können ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, eine Verbindung besteht. 
    Arbeiten Sie in Teilzeit, wird der umstandsbedingte Urlaub nicht anteilig zu Ihren Arbeitstagen reduziert.

  • Folgen

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: Alle umstandsbedingten Urlaube – mit Ausnahme des Geburtsurlaubs (Privatsektor) – werden vollumfänglich vergütet. Die Vergütung der ersten drei Urlaubstage wird vollumfänglich vom Arbeitgeber übernommen; die weiteren Tage werden von der Krankenkasse entschädigt (82 % des begrenzten Gehalts).
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Statutarische Bedienstete, Personalmitglieder auf Probe und Mandatsträger

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein