Wechsel des Wohnorts
Der umstandsbedingte Urlaub ist ein Urlaub, den Sie zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen nehmen können. In diesem Fall handelt es sich um einen Urlaub anlässlich eines Wechsels des Wohnorts.
Der umstandsbedingte Urlaub ist ein Urlaub, den Sie zu bestimmten zivilen oder familiären Anlässen nehmen können. In diesem Fall handelt es sich um einen Urlaub anlässlich eines Wechsels des Wohnorts.
Für einen Wechsel des Wohnorts, der im Interesse des Dienstes angeordnet wird, und wenn die Versetzung zu einer Beteiligung des Staates an den Umzugskosten führt, erhalten Sie 2 Werktage.
Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und können ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, eine Verbindung besteht.
Arbeiten Sie in Teilzeit, wird der umstandsbedingte Urlaub nicht anteilig zu Ihren Arbeitstagen reduziert.