Ladung als Zeuge
Wenn Sie als Zeuge vor Gericht geladen werden oder wenn ein Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnet, erhalten Sie umstandsbedingten Urlaub für die erforderliche Dauer.
Wenn Sie als Zeuge vor Gericht geladen werden oder wenn ein Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnet, erhalten Sie umstandsbedingten Urlaub für die erforderliche Dauer.
Sie können Ihren umstandsbedingten Urlaub in ganzen oder in halben Tagen nehmen und können ihn eventuell in einem anderen Zeitraum als dem des Anlasses nehmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Anlass und dem Zeitraum, in dem Sie den Urlaub nehmen, eine Verbindung besteht.
Arbeiten Sie in Teilzeit, wird der umstandsbedingte Urlaub nicht anteilig zu Ihren Arbeitstagen reduziert.
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