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Bewertung von Mandatsträgern (allgemeine Regelung)

(Funktionen mit Mandat in FÖD/ÖDP/EÖI (KE 16.11.2006))

Die Bewertung von Inhabern einer Managementfunktion ist Teil der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung der Föderalverwaltung. Dies erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung sowie eine offene Feedback-Kultur sowohl auf organisatorischer als auch auf individueller Ebene.

Anwendbar für
Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

Worin besteht und worauf bezieht sich die Bewertung?  

Bewertung ist ein kontinuierlicher Prozess, der zum Kernauftrag des Inhabers einer Managementfunktion gehört: stets den Fortschritt der Ziele überwachen, Daten sammeln, um zu ermitteln, inwieweit die festgelegten Ziele erreicht werden, Feedback von den verschiedenen Akteuren einholen, um Leistungsdaten zu erfassen und gegebenenfalls die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. 

Neben den eigentlichen Bewertungsgesprächen finden auf Initiative des Mandatsträgers und des Bewerters bei Bedarf auch Mitarbeitergespräche statt.

Die Bewertung bezieht sich auf: 

  • die Erreichung der strategischen oder operativen Ziele, die im strategischen Plan und im operativen Plan festgelegt sind, für die der Inhaber einer Managementfunktion verantwortlich ist. Besondere Aufmerksamkeit wird dem spezifischen Beitrag zur Erreichung der in der Planung festgelegten transversalen Ziele gewidmet
  • wie diese Ziele erreicht wurden. Gegebenenfalls wird die Umsetzung der Empfehlungen aus den Prüfberichten der zuständigen Kontrollstellen berücksichtigt, die zu einer Änderung des operativen Plans geführt haben
  • das Niveau und die Qualität des persönlichen Beitrags des Inhabers einer Managementfunktion zur Erreichung dieser Ziele
  • die Bemühungen des Inhabers einer Managementfunktion um die Entwicklung seiner Kompetenzen
  • die Qualität aller Bewertungen, die in dem Dienst, für den er verantwortlich ist, durchgeführt werden. 

Das Bewertungszyklusgespräch besteht aus zwei Komponenten:

  1. Planung, d. h. die Übersetzung der strategischen und operativen Ziele in messbare Kriterien
  2. die Bilanz, d. h. die Bewertung dieser Ziele.

Folgende Aspekte können zur Bewertung beitragen: klar definierte Schlüsselindikatoren für die Leistung und die Management- und Führungskompetenzen des Inhabers der Managementfunktion, das Erreichen von Ergebnissen und das Wohlbefinden der Personalmitglieder, die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Kontrollorgane, Erfahrungsberichte und Feedback.

Wer bewertet die Mandatsträger?

Der Erstbewerter ist immer der N+1 des Mandatsträgers.

Dies bedeutet:

  • für den Präsidenten des Direktionsausschusses, den Präsidenten, den (stellvertretenden) Generalverwalter, den (stellvertretenden) Generaldirektor: der für den größten Teil des Tätigkeitssektors zuständige Minister bzw. Staatssekretär;
  • für den Inhaber der Managementfunktion -1: der Präsident des Direktionsausschusses oder der Präsident, der Generalverwalter, der Generaldirektor;
  • für den Inhaber der Managementfunktion -2: der Inhaber der Managementfunktion -1.

Sonstige Akteure

  • Zweitbewerter

Bei Inhabern einer Managementfunktion -1 gibt es zusätzlich zum Erstbewerter einen Zweitbewerter. Hierbei handelt es sich um den für den größten Teil des Tätigkeitssektors zuständigen Minister bzw. Staatssekretär.

Bei Inhabern einer Managementfunktion -2 handelt es sich um den Präsidenten des Direktionsausschusses oder den Präsidenten. 

Der Zweitbewerter kann am Gespräch teilnehmen und gibt Ratschläge für die Vorbereitung des Gesprächs und des Bewertungsberichts. Der Zweitbewerter unterzeichnet den Bewertungsbericht mit.

  • Sonstige zuständige Minister/Staatssekretäre

Die anderen zuständigen Minister und Staatssekretäre können ein Mitarbeitergespräch zu den sie betreffenden Themen veranlassen. Auf ihren Wunsch hin können sie auch am Bewertungsgespräch teilnehmen und werden gebeten, ihre Meinung zur Selbstbewertung und zum Bewertungsbericht zu äußern.

  • Externes Büro

Die Vorschriften sehen vor, dass der Bewerter (Minister bzw. Staatssekretär) bei der Bewertung von Präsidenten, Präsidenten des Direktionsausschusses, des Generalverwalters und des Generaldirektors obligatorisch von einem externen Büro unterstützt wird.

Dieses externe Büro hat das Ziel, die Bewertung zu objektivieren und zu strukturieren.

Das externe Büro ist für Folgendes zuständig:

  • Analyse der Selbstbewertung des Präsidenten
  • Erhebung aller zusätzlichen oder widersprüchlichen Informationen zu den Bestandteilen der Bewertung
  • Vorbereitung und Strukturierung des Bewertungsgesprächs für den Bewerter
  • Nachbereitung des Bewertungsgesprächs

Das externe Büro ersetzt keinesfalls den Minister/Staatssekretär, welcher alleiniger Bewerter bleibt, aber gewährleistet die Objektivität des Bewertungsverfahrens.

Die Unterstützung des externen Büros für die Funktionen N, N' wird vom FÖD BOSA finanziell übernommen.

Für die Managementfunktionen N1 und N2 ist die Unterstützung durch das externe Büro optional. Diese Unterstützung geht zu Lasten des föderalen Dienstes, in dem das Mandat ausgeübt wird.

Wann findet das Bewertungszyklusgespräch statt?

Der Mandatsträger wird während seines Mandats alle zwei Jahre bewertet.

Der erste Zyklus beginnt mit dem Datum der Ernennung des Mandatsträgers. Der erste und der zweite Zyklus werden mit einer Zwischenbewertung abgeschlossen. Der letzte Zyklus endet mit einer abschließenden Bewertung sechs Monate vor dem Ende des Mandats.

Wenn der Mandatsträger jedoch die Note „entwicklungsbedürftig“ erhalten hat, wird sein nächster Bewertungszyklus auf ein Jahr verkürzt.

Ist der Inhaber der Managementfunktion während mehr als der Hälfte des Bewertungszeitraums abwesend, findet keine Bewertung statt, und er erhält automatisch die Note „gut“.

Kontakt

top@bosa.fgov.be

Vorschriften

  • Koninklijk besluit van 29 oktober 2001

    Koninklijk besluit van 29 oktober 2001 betreffende de aanduiding en de uitoefening van managementfuncties in de federale overheidsdiensten Gecoördineerde versie
  • Koninklijk besluit van 16 november 2006

    Koninklijk besluit van 16 november 2006 betreffende de aanduiding en de uitoefening van de managementfuncties in sommige instellingen van openbaar nut Gecoördineerde versie