Statut des Föderalbeamten
Die Mitglieder des Personals sind von einem gesetzlichen Schutz gedeckt – unabhängig von der Art ihres mit dem öffentlichen Arbeitgeber bestehenden Rechtsverhältnisses.
Die Mitglieder des Personals sind von einem gesetzlichen Schutz gedeckt – unabhängig von der Art ihres mit dem öffentlichen Arbeitgeber bestehenden Rechtsverhältnisses.