Arbeitsbonus
Unter bestimmten Bedingungen haben Vertragsbedienstete Anspruch auf einen Arbeitsbonus, sofern ihr Referenzgehalt bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
Unter bestimmten Bedingungen haben Vertragsbedienstete Anspruch auf einen Arbeitsbonus, sofern ihr Referenzgehalt bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
Der Arbeitsbonus ist eine Ermäßigung des persönlichen LSS-Beitrags. Es handelt sich um einen Betrag, der vom regulären LSS-Beitrag (13,07 %) abgezogen wird.
Der Arbeitsbonus ist ein variabler Betrag, der mit steigendem Referenzgehalt sinkt. Mit anderen Worten: Je höher das Referenzgehalt, desto geringer die Ermäßigung.
Alle Vertragsbediensteten haben Anspruch auf einen Arbeitsbonus, sofern ihr Referenzgehalt bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
Den Übergang von der Arbeitslosigkeit ins Erwerbsleben attraktiver gestalten. Jeder, der eine Arbeit aufnimmt, muss deutlich mehr verdienen als das Arbeitslosengeld, das er oder sie erhalten hat. Der Arbeitsbonus sorgt dafür, dass der Bedienstete ein höheres Nettomonatsgehalt behält, ohne dass es zu einer Erhöhung des Bruttomonatsgehalts kommt.