Gehaltstabellen
Für jede Stufe gibt es mehrere Gehaltstabellen, die vom Dienstgrad (Stufen B, C und D) bzw. der Klasse (Stufe A) abhängen. Einige öffentliche Dienste haben für ihre Dienstgrade eigene Gehaltstabellen.
Für jede Stufe gibt es mehrere Gehaltstabellen, die vom Dienstgrad (Stufen B, C und D) bzw. der Klasse (Stufe A) abhängen. Einige öffentliche Dienste haben für ihre Dienstgrade eigene Gehaltstabellen.
Die Gehaltstabellen sind für Vertragsbedienstete und statutarische Bedienstete identisch. Bei Vertragsbediensteten können nur die ersten drei Gehaltstabellen zugewiesen werden.
Für Mandatsträger werden Gehaltsbänder verwendet.
Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine zeitlich gestufte Erhöhung, die sich nach Ihrem finanziellen Dienstalter richtet. In der Regel handelt es sich dabei um tatsächlich erbrachte Leistungen. Ihr Dienstalter kann für den Dienst, die Sie in einer niedrigeren Stufe geleistet haben, neu berechnet werden. Auch Ihr Alter und Ihre Erfahrung im privaten Sektor können diesbezüglich berücksichtigt werden.
Allerdings gilt für Personen, die am 31. Dezember 2013 bereits im Dienst waren, dass Sie grundsätzlich die Gehaltstabelle beibehalten, die Sie vor dem 1. Januar 2014 hatten. Sie haben bis einschließlich 2016 Anspruch auf die zeitlich gestuften Erhöhungen gemäß Ihrer Gehaltstabelle. Ab 2017 werden die zeitlich gestuften Erhöhungen durch jährliche Pauschalbeträge ersetzt.
Vertragsbedienstete, die am 31. Dezember 2013 bereits im Dienst waren und anschließend im selben Dienstgrad bzw. derselben Klasse zur Probezeit zugelassen werden, beziehen weiterhin ihr altes Gehalt – sofern ihr neues Gehalt niedriger ist als dieses –, bis sie in der neuen Gehaltstabelle, die mit ihrem Dienstgrad bzw. ihrer Klasse verbunden ist, ein Gehalt beziehen, das mindestens dem alten Gehalt entspricht.
Dasselbe gilt für Vertragsbedienstete, die am 31. Dezember 2013 bereits im Dienst waren und innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihres vorherigen Vertrags einen neuen Arbeitsvertrag im selben Dienstgrad bzw. derselben Klasse erhalten: Sie beziehen weiterhin ihr altes Gehalt – sofern ihr neues Gehalt niedriger ausfällt –, bis sie in der neuen Gehaltstabelle, die mit ihrem Dienstgrad bzw. Ihrer Klasse verknüpft ist, ein Gehalt beziehen, das mindestens dem alten Gehalt entspricht.
(nicht indexiertes Jahresgehalt, Vollzeit)
Im Dienst | mit Stand vom 31. Dezember 2013 | ab 1.1.2014 |
---|---|---|
Stufe A | ||
Stufe B | ||
Stufe C | ||
Stufe D |
Bruttomonatsgehalt = (Jahresgehalt x Index) : 12 |
Für indexierte Beträge siehe Rubrik „Indexierung“.
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