Ihre Gehaltsabrechnung
Arbeiten Sie in der Föderalverwaltung? Dann erhalten Sie eine Gehaltsabrechnung.
Arbeiten Sie in der Föderalverwaltung? Dann erhalten Sie eine Gehaltsabrechnung.
Es gibt derzeit zwei Arten von Gehaltsabrechnungen.
Je nachdem, für welche Organisation Sie arbeiten, erhalten Sie entweder die „klassische“ oder die „neue“ Version.
Zukünftig werden alle Mitarbeitenden, die Ihr Gehalt vom FÖD BOSA (PersoPoint) ausgezahlt bekommen, die „neue“ Version der Gehaltsabrechnung erhalten.
Im Folgenden finden Sie eine vollständige Erklärung der neuen Version der Gehaltsabrechnung.
Ihre Gehaltsabrechnung besteht aus verschiedenen Blöcken.
Die Blöcke der Gehaltsabrechnung im Detail (PNG, 3.47 MB).
Im Kopfteil der Gehaltsabrechnung (Block 1) finden Sie folgende Elemente:
Zeitraum, auf den sich die Berechnung bezieht
Bei einer Neuberechnung sehen Sie neben dem Berechnungszeitraum auch die Rubrik „mois-recalcul“ („Monat der Neuberechnung“).
Wenn Sie im selben Zeitraum für mehrere Arbeitgeber gearbeitet haben, finden Sie hier den Arbeitgeber für jeden Zeitraum.
Dieses Feld (Block 2) ist nur dann auf Ihrer Gehaltsabrechnung vorhanden, wenn es für den betreffenden Monat eine Mitteilung zu machen gibt (z. B. Indexierung).
Hier finden Sie den berechneten Nettobetrag für den jeweiligen Berechnungszeitraum. Die Zahlungsweise für diesen Betrag wird aufgeführt im Block 9 Zahlungen (paiements).
Die Beilage Block 3 wird in den Einzelheiten einer Neuberechnung nicht aufgeführt.
Ihre persönlichen Angaben werden im Abschnitt „Bénéficiaire“ („Begünstigter“; Block 4) aufgeführt. Dieser besteht aus:
Ihr Personenstand und Ihre familiäre Lage sind wichtige Informationen für die korrekte Berechnung des Berufssteuervorabzugs.
In diesem Teil der Gehaltsabrechnung (Block 5) finden Sie die folgenden Bestandteile:
Mit „sonstige“ Personen („autres“) sind z. B. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Brüder, Schwestern oder andere Personen gemeint, die zu Ihrem Haushalt gehören.
Im Falle einer Invalidität von Ihnen oder einem Mitglied Ihres Haushalts finden zusätzliche Kürzungen des Berufssteuervorabzugs Anwendung. Diese Angaben erscheinen nur im gegebenen Fall auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Personalabteilung, wenn die in diesem Abschnitt genannten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder sich geändert haben.
Im linken Teil der Gehaltsabrechnung (Block 6) finden Sie die folgenden Bestandteile:
Je nach Ihrer persönlichen Situation finden Sie im rechten Teil des Blocks folgende Elemente:
Entweder:
Oder:
In diesem Teil der Gehaltsabrechnung (Block 7) finden Sie die folgenden Bestandteile:
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, ist der Zeitraum, in dem die 30-Tage-Regel gilt, mit einem grünen Dreieck gekennzeichnet.
In diesem Block werden nur die Entschädigungen aufgeführt, auf die Sie Anspruch haben.
Diese befinden sich nur dann im Abschnitt „Détail du calcul salarial“ (Details zur Lohnberechnung) der Gehaltsabrechnung, wenn Sie in diesem Monat die Voraussetzungen erfüllen, um sie zu erhalten.
In diesem Teil der Gehaltsabrechnung (Block 8) finden Sie die Berechnung vom Bruttobetrag zum Nettobetrag, wobei die Zwischenbeträge „total brut“ (Bruttogesamtbetrag) und „total imposable“ (steuerpflichtiger Gesamtbetrag) sowie der Endbetrag („total net“ – Nettogesamtbetrag) aufgeführt werden.
Der Bruttogesamtbetrag („total brut“) ist die Summe Ihres monatlichen Bruttogrundgehalts und Ihrer Bruttozulagen und -entschädigungen für den betreffenden Monat.
Von Ihrem Gesamtbruttogehalt werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wenn Sie statutarisch beschäftigt sind, handelt es sich um den FHP (Fonds für Hinterbliebenenpensionen) und die Krankenversicherung. Wenn Sie als Vertragsbediensteter arbeiten, handelt es sich um das LSS.
Der steuerpflichtige Gesamtbetrag („total imposable“) ist der Betrag, der als Grundlage für die Berechnung Ihres Berufssteuervorabzugs dient. Dies ist Ihr Bruttogesamtgehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.
Der Berufssteuervorabzug („précompte professionnel sur rémunération“) ist eine Vorauszahlung auf Ihre Steuern. Für die Berechnung werden Ihr gesamtes steuerpflichtiges Gehalt und Ihre steuerlichen Angaben (Block 5) berücksichtigt. Die Abzüge werden in den Tabellen des Berufssteuervorabzugs festgelegt.
Der Sondersozialversicherungsbeitrag („cotisation spéciale de sécurité sociale“) ist ein zusätzlicher Abzug. Dieser Beitrag hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Personenstand ab.
Steuerfreie Entschädigungen („indemnités non imposables“) werden gesondert aufgeführt. Es handelt sich um Entschädigungen, auf die kein Berufssteuervorabzug einbehalten wird. Der Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung ist daher der Nettobetrag (= der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten).
Auch steuerfreie Abzüge („retenues non imposables“) werden gesondert aufgeführt. Hierbei handelt es sich um negative Nettobeträge aus einer Neuberechnung auf eine frühere Lohnperiode.
Der Nettogesamtbetrag („total net“) ist die Summe aller Nettobeträge aus allen in diesem Zeitraum durchgeführten Berechnungen. Dieser Nettobetrag wird auch in dem für den betreffenden Berechnungszeitraum berechneten Nettobetrag (Block 3) angegeben.
Auf der Gehaltsabrechnung einer Neuberechnung („recalcul“) finden Sie hier lediglich die Differenzen gegenüber der vorherigen Berechnung dieses Zeitraums.
In diesem Teil der Gehaltsabrechnung (Block 9) finden Sie die Zahlungsdaten.
Hier erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen wann und auf welche Kontonummer eingezahlt wird.
Wenn Sie bereits eine Zahlung für den betreffenden Gehaltszeitraum erhalten haben, wird diese als bereits gezahlter Betrag („montant déjà payé“) angezeigt.
Auch Gehaltspfändungen („saisies sur salaire“) werden hier aufgeführt, zusammen mit dem Betrag und der entsprechenden Kontonummer sowie dem Namen des Gläubigers, der Inhaber des betreffenden Kontos ist.
Ein positives Netto aus einer Neuberechnung („recalcul“) wird zum Netto aus der aktuellen Gehaltsperiode addiert. Die Kategorie Gehalt („traitement“) enthält Informationen über die Zahlung des letzten Monats und über Rückstände.
Um zu wissen, wann Sie bezahlt werden, konsultieren den Zahlungskalender.
Ein neuer Informationsblock wurde hinzugefügt. Unter anderem finden Sie dort Informationen zu den Mahlzeitschecks („chèques-repas“).
Dem Leistungskalender („calendrier des prestations“ – Block 9) sind sowohl die An- als auch die Abwesenheiten nach Tagen zu entnehmen.
Der Leistungskalender umfasst 4 Spalten:
Es ist möglich, dass zwei Zeilen für einen Tag angegeben, z. B. wenn Sie sich einen halben Tag frei nehmen.
Der Leistungskalender wird auch auf der Gehaltsabrechnung einer Neuberechnung erscheinen. Der neue Kalender wird vollständig angezeigt, also nicht nur die Unterschiede.
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