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Inhaltsverzeichnis

  • Entwicklung

     

     

  • Verbraucherpreisindex (allgemeiner Index)

    Der Verbraucherpreisindex – oder allgemeine Index – misst die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen, die von den Haushalten konsumiert werden. Die Indizes spiegeln die Entwicklung der Lebenshaltungskosten für die Haushalte wider.

    Grundsätzlich sollten die Preise aller Konsumgüter und Dienstleistungen berücksichtigt werden. Dies ist natürlich nicht möglich.  Daher wird dieser Index auf der Grundlage eines Korbes erstellt, der die wichtigsten Waren und Dienstleistungen enthält. Der Wert dieses Waren- und Dienstleistungskorbes wird jeden Monat neu festgelegt.  Er wird mithilfe des Verbraucherpreisindexes („Index“) ausgedrückt.

    Ein Anstieg der Preise für Waren und Dienstleistungen führt auch zu einem Anstieg des allgemeinen Indexes. Wenn der allgemeine Index einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet („Leitindex“), werden die Löhne und Sozialleistungen automatisch erhöht. Dies nennen wir automatische Indexierung.

    Belgien und Luxemburg sind die einzigen Länder der Welt, in denen es diese automatische Indexierung fortbesteht.

  • Gesundheitsindex

    Der Gesundheitsindex wird auf der Grundlage des Waren- und Dienstleistungskorbes berechnet, der für die Berechnung des Verbraucherpreisindexes verwendet wird, wobei vier Produktarten – Tabak, Alkohol, Benzin und Diesel – nicht berücksichtigt werden.

  • Abgeflachter Index

    Der Durchschnitt der Gesundheitsindizes der letzten vier Monate wird als abgeflachter Index bezeichnet. 

    Seit 1994 bestimmt der abgeflachte Index, ob der Steigerungskoeffizient, der zur Berechnung von Löhnen und Sozialleistungen herangezogen wird, angepasst werden muss.

    Für den Zeitraum von April 2015 bis einschließlich April 2016 wurde der abgeflachte Index ab April 2015 bei 100,66 eingefroren (Regierungsbeschluss zum „Indexsprung“), so dass der Steigerungskoeffizient einmal nicht angepasst wurde.

    Der abgeflachte Index wird ab Mai 2016 freigegeben.

    Der neue abgeflachte Index ab Mai 2016 = das arithmetische Mittel des Gesundheitsindexes der letzten vier Monate x 98 %.

  • Beispiel für die Berechnung des abgeflachten Indexes 

    Januar 2025: Das arithmetische Mittel des Gesundheitsindexes der letzten vier Monate x 98 %.

    Oktober 2024 130,19
    November 2024 130,95
    Dezember 2024 131,75
    Januar 2025 130,85
    Mittelwert  133,85 x 98% = 131,18
  • Zu überschreitender Leitindex

    Die Zahlen des Leitindex fungieren als Anpassungsschwellen und werden vorab festgelegt.

    Wenn der Durchschnitt (der letzten vier Gesundheitsindizes x 98 %) den Leitindex erreicht oder übersteigt, wird eine Anpassung der Löhne und Sozialleistungen vorgenommen (131,18 130,67).

    Die letzte Überschreitung des Leitindexes erfolgte im April 2024 – daher die Anpassung des Steigerungskoeffizienten, der zur Berechnung von Löhnen und Sozialleistungen verwendet wird.  Der neue Leitindex ab Januar 2025 wird auf 131,18 festgelegt.

  • Indexierung von Sozialleistungen und Löhnen im öffentlichen Sektor

    Wird dieser Leitindex erreicht oder überschritten, werden die Löhne und Sozialleistungen im öffentlichen Sektor um 2 % erhöht.

  • Beispiel: Der Leitindex wurde Ende Januar 2025 überschritten.

    Für Bedienstete, die im Dienst stehen, wird eine Indexanpassung auf das Gehalt von März 2025 angewandt. Der Februar 2025 ist ein Wartemonat.

  • Chronologischer Überblick über die Steigerungskoeffizienten

    Übersicht über die Steigerungskoeffizienten, die seit dem 1.1.1990 zur Berechnung des Gehalts angewandt wurden.

    Übersicht über die gehaltsbezogenen Steigerungskoeffizienten

    En vigueur depuis Indice Rang En vigueur depuis Indice Rang
    01.01.1990 1,0000 0 01.06.2008 1,4568 19
    01.02.1990 1,0200 1 01.10.2008 1,4859 20
    01.10.1990 1,0404 2 01.10.2010 1,5157 21
    01.03.1991 1,0612 3 01.06.2011 1,5460 22
    01.12.1991 1,0824 4 01.03.2012 1,5769 23
    01.10.1992 1,1041 5 01.01.2013 1,6084 24
    01/07/1993 1,1262 6 01.07.2016 1,6406 25
    01.11.1994 1,1487 7 01.07.2017 1,6734 26
    01.05.1996 1,1717 8 01.10.2018 1,7069 27
    01.10.1997 1,1951 9 01.04.2020 1,7410 28
    01.06.1999 1,2190 10 01.10.2021 1,7758 29
    01.09.2000 1,2434 11 01.02.2022 1,8114 30
    01.07.2001 1,2682 12 01.04.2022 1,8476 31
    01.03.2002 1,2936 13 01.06.2022 1,8845 32
    01.07.2003 1,3195 14 01.09.2022 1,9222 33
    01.11.2004 1,3459 15 01.12.2022 1,9607 34
    01.09.2005 1,3718 16 01.01.2023 1,9999 35
    01.11.2006 1,4002 17 01.12.2023

    2,0399

    36
    01.02.2008 1,4282 18 01.06.2024 2,0807 37
          01.03.2025 2,1223 38
  • Beispiel für die Berechnung des Bruttomonatsgehalts

    Ein Bediensteter erhält ein Tabellengehalt von 27.521,00 €.

    • Sein Bruttomonatsgehalt für den Monat Juli 2017 wird wie folgt berechnet:

      (27.521,00 x 1,6734)/12 = 3.837,80 €
    • Sein Bruttomonatsgehalt für den Monat Oktober 2018 wird wie folgt berechnet:

      (27.521,00 x 1,7069)/12 = 3.914,63 €
    • Sein Bruttomonatsgehalt für den Monat Oktober 2021 wird wie folgt berechnet:

      (27.521,00 x 1,7758)/12 = 4.072,64 €
      (27 521,00 x 2,1223)/12 = 4.867,31 €
    • Sein Bruttomonatsgehalt für den Monat März 2025 wird wie folgt berechnet:

      (27.521,00 x 2,1223)/12 = 4.867,31 €
  • Überblick

    Arten von Indizes:

    • Verbraucherpreisindizes

      = Wert eines Waren- und Dienstleistungskorbes
    • Gesundheitsindex

      = Wert desselben Waren- und Dienstleistungskorbes ohne Tabak, Alkohol, Diesel und Benzin
    • Abgeflachter Index ab Mai 2017

      = der Mittelwert der Gesundheitsindizes der letzten vier Monate x 98 %
    • Leitindex

      = ein zuvor festgelegter Wert
  • Bei Erreichen oder Überschreiten des Leitindexes

     
    neuer Leitindex = alter Leitindex x 1,02 (spezielle Berechnungsmethode)

    Anpassung des Steigerungskoeffizienten

    Bei Erreichen oder Überschreiten des Leitindexes durch den abgeflachten Index  ► Anpassung des Steigerungskoeffizienten (Index), der zur Berechnung von Löhnen und Sozialleistungen angewandt wird.

    Der neue Steigerungskoeffizient

    = (1,02)ⁿ, wobei n den Rang oder die Anzahl der Indexanpassungen seit dem 1.1.1990 darstellt.

    Steigerungskoeffizient für März 2025 = (1,02)38 = 2,1223

    > Index Januar 2025 (PDF, 90.51 KB)