Urlaubsgeld
Ihr Urlaubsgeld wird anhand Ihrer Leistungen im Vorjahr („Referenzjahr“) berechnet. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Mai.
Ihr Urlaubsgeld wird anhand Ihrer Leistungen im Vorjahr („Referenzjahr“) berechnet. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Mai.
Wenn Sie am Ende des Vorjahres jünger als 25 Jahre waren und innerhalb von vier Monaten nach Abschluss Ihrer Ausbildung in den Dienst getreten sind, erhalten Sie ein Urlaubsgeld in einer Höhe, als ob Ihre Leistungen das gesamte Referenzjahr abgedeckt hätten.
Wenn Sie statutarischer Bediensteter, Vertragsbediensteter oder Bediensteter in Probezeit sind, entspricht Ihr Bruttourlaubsgeld der Summe aus:
Ihr Urlaubsgeld wird anteilig zu Ihren Leistungen des Vorjahres berechnet. Bestimmte Urlaubsarten wirken sich auf die Höhe Ihres Urlaubsgeldes aus. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Berechnung des Urlaubsgeldes (Calcul du pécule de vacances; PDF, 436,66 kB).
Wenn Sie Mandatsträger sind, umfasst Ihr Bruttourlaubsgeld:
Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Mai ausgezahlt.
Das Urlaubsgeld eines Personalmitglieds, dessen Arbeitsverhältnis endet (Ruhestand, Ableben, Kündigung oder Entlassung), wird in der Regel im Laufe des Monats ausgezahlt, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt.
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