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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete

Inhaltsverzeichnis

  • Bedingungen

    Sie erhalten eine Haushaltszulage:

    • wenn Ihr Partner (die Person, mit der Sie in einer Partnerschaft leben) nicht bereits eine solche oder eine vergleichbare Zulage bezieht
    • wenn Sie alleinstehend sind und Kindergeld für ein oder mehrere im Haushalt lebende Kinder beziehen

    Für den Bezug der Haushaltszulage müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung zu Ihrer familiären Lage abgeben.

    Haben Sie und Ihr Partner beide Anspruch auf eine Haushaltszulage, müssen Sie in einer ehrenwörtlichen Erklärung angeben, wer von Ihnen die Zulage bezieht. Der andere Partner bezieht dann eine Ortszulage.

    Die Ortszulage wird Personalmitgliedern gewährt, die keine Haushaltszulage beziehen.

    Höhe und Zahlung

     

    Nicht indexiertes Bruttojahresgehalt

     

    Weniger als 16.100 Euro

    Zwischen 16.100 Euro und 18.330 Euro.

    Haushaltszulage pro Monat 60 Euro 30 Euro
    Ortszulage pro Monat  30 Euro 15 Euro

     

    Die obige Tabelle zeigt Ihnen die Höhe (monatlicher Bruttobetrag, nicht indexiert) Ihrer Haushaltszulage und Ihrer Ortszulage entsprechend Ihrem Gehalt (jährlicher Bruttobetrag, nicht indexiert). 

    Um einen Betrag zu indexieren, müssen Sie ihn mit dem Steigerungskoeffizienten multiplizieren.

    Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Steigerungskoeffizient 2,0399.

    Nicht jeder erhält den vollen Betrag. Je näher Ihr Jahresgehalt am maximalen Jahresgehalt liegt, desto niedriger fällt Ihre Zulage aus.

    Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird Ihre Haushalts- oder Ortszulage anteilig zu den erbrachten Leistungen gekürzt.

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Vorschriften

Koninklijk besluit van 13 juli 2017

Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie