Sie erhalten eine Haushaltszulage:
- wenn Ihr Partner (die Person, mit der Sie in einer Partnerschaft leben) nicht bereits eine solche oder eine vergleichbare Zulage bezieht
- wenn Sie alleinstehend sind und Kindergeld für ein oder mehrere im Haushalt lebende Kinder beziehen
Für den Bezug der Haushaltszulage müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung zu Ihrer familiären Lage abgeben.
Haben Sie und Ihr Partner beide Anspruch auf eine Haushaltszulage, müssen Sie in einer ehrenwörtlichen Erklärung angeben, wer von Ihnen die Zulage bezieht. Der andere Partner bezieht dann eine Ortszulage.
Die Ortszulage wird Personalmitgliedern gewährt, die keine Haushaltszulage beziehen.
Höhe und Zahlung
Nicht indexiertes Bruttojahresgehalt |
Weniger als 16.100 Euro
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Zwischen 16.100 Euro und 18.330 Euro.
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Haushaltszulage pro Monat |
60 Euro |
30 Euro |
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Ortszulage pro Monat |
30 Euro |
15 Euro |
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Die obige Tabelle zeigt Ihnen die Höhe (monatlicher Bruttobetrag, nicht indexiert) Ihrer Haushaltszulage und Ihrer Ortszulage entsprechend Ihrem Gehalt (jährlicher Bruttobetrag, nicht indexiert).
Um einen Betrag zu indexieren, müssen Sie ihn mit dem Steigerungskoeffizienten multiplizieren.
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Steigerungskoeffizient 2,0399.
Nicht jeder erhält den vollen Betrag. Je näher Ihr Jahresgehalt am maximalen Jahresgehalt liegt, desto niedriger fällt Ihre Zulage aus.
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird Ihre Haushalts- oder Ortszulage anteilig zu den erbrachten Leistungen gekürzt.