Schaffung von besonderen Entschädigungen
Eine besondere Entschädigung kann geschaffen und gewährt werden, wenn Sie tatsächliche Kosten tragen müssen, die nicht als gewöhnlich gelten können.
Eine besondere Entschädigung kann geschaffen und gewährt werden, wenn Sie tatsächliche Kosten tragen müssen, die nicht als gewöhnlich gelten können.
Diese Kosten dürfen jedoch nicht durch eine der folgenden Entschädigungen abgedeckt werden:
Eine besondere Entschädigung muss von dem/den zuständigen Minister(n) im Wege eines Ministeriellen Erlasses, der im Ministerrat beraten wird, getroffen werden, und tritt erst nach Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.