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Entschädigung für Aufenthaltskosten

Zuletzt aktualisiert am 

Die Entschädigung für Aufenthaltskosten wird für Dienstreisen in Belgien zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Zur Erinnerung: Die Kosten betrafen hauptsächlich Verpflegungskosten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Funktion in Belgien unterwegs waren.   

Ab sofort erhalten Mitarbeiter bei Dienstreisen in Belgien einen Mahlzeitscheck pro geleisteten Tag, um die entsprechenden Kosten zu decken, und keine pauschale tägliche Entschädigung mehr.

Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Aufenthaltskosten in Belgien 

    Verpflegungskosten 

    Die pauschale tägliche Entschädigung für Aufenthaltskosten in Belgien wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

    Bestimmte Mitglieder des ortsveränderlichen Personals haben jedoch weiterhin Anspruch auf die pauschale monatliche Entschädigung für Aufenthaltskosten.

    Sonderfall: Pauschale monatliche Entschädigung für regelmäßige Leistungen im Zusammenhang mit ortsveränderlichen Funktionen 

    Wenn Sie Leistungen außerhalb Ihres Amtssitzes erbringen (als Mitglied des ortsveränderlichen Personals), kann der leitende Beamte oder sein Beauftragter beschließen, eine pauschale monatliche Entschädigung zu gewähren.

    Höhe 

    Die Höhe der pauschalen monatlichen Entschädigung für ortsveränderliches Personal entspricht einer bestimmten Anzahl mal 10 Euro (maximal 16 Mal bei Vollzeitleistungen). Diese Zahl wird jährlich angepasst. Sie ist für alle Mitarbeiter, die dieselbe Funktion ausüben, gleich hoch. 

    Zusätzliche Entschädigung für Internet- und Telefonkosten 

    Wenn Ihr Amtssitz als Mitglied des oben genannten ortsveränderlichen Personals an Ihrem Wohnsitz festgelegt wurde, kann der leitende Beamte beschließen, Ihre monatliche Pauschalentschädigung für Aufenthaltskosten durch eine monatliche Pauschalentschädigung zu ergänzen, um Folgendes abzudecken

    • Kosten für Internet und Telefon (a) (es sei denn, Sie erhalten bereits eine andere Entschädigung für Kosten im Zusammenhang mit dem Internetzugang und der Telefonnutzung)

    und/oder

    • Bürokosten (b).

    Höhe 

    Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Entschädigung zur Deckung der Internet- und Telefonkosten sowie der Bürokosten setzt sich maximal zusammen aus

    •  einmal 20 Euro (a – nicht indexiert) und
    •  zweimal 16,89 Euro (b – indexiert)

    wie in der Entschädigung für Telearbeitskosten vorgesehen.

    Kosten für Unterkunft außerhalb des Amtssitzes 

    Wenn Sie außerhalb Ihres Amtssitzes wohnen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, haben Sie Anspruch auf eine Zulage. 

    Sie haben Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale für Aufenthaltskosten, die die Kosten für die Unterkunft in Belgien decken soll: 

    • wenn die Entfernung der Reise mehr als 75 Kilometer außerhalb des Ballungsraums (oder der Gemeinde) Ihres Amtssitzes beträgt (die Reise wird von Zentrum zu Zentrum berechnet) und 
    • wenn Ihre Unterkunft nicht bereits von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wird oder Sie keine anderen Vergünstigungen derselben Art erhalten (Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie eine kostenlose Unterkunft haben).

    Höhe 

    Die Höhe dieser Entschädigung beträgt 75 Euro (zu indexieren) pro Nacht und ist für alle Stufen gleich. 

    Auslandsreisen 

    Wenn Sie aus dienstlichen Gründen ins Ausland reisen müssen, haben Sie Anspruch auf eine Pauschale für Verpflegung und Unterkunft. 

    Höhe 

    Die Zulagen werden auf der Grundlage von denjenigen festgelegt, die für die Mitglieder des Personals der Zentralverwaltung (Kategorie 1) des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (XLSX, 41,44 kB) definiert sind, wenn sie sich im Ausland aufhalten (Ministerialerlass vom 10. Januar 2023): 

    • der pauschale Tagessatz für Verpflegungskosten wird anteilig gekürzt, wenn diese bereits übernommen wurden 
    • die Entschädigung für die Unterkunftskosten entspricht den tatsächlichen Unterkunftskosten bis zur Höhe des Höchstbetrags, auf den die Mitglieder des Personals der Zentralverwaltung (Kategorie 1) des FÖD Auswärtige Angelegenheiten Anspruch haben, wenn sie sich im Ausland aufhalten 

    Die Kosten für Auslandsaufenthalte werden in der Regel gegen Vorlage der Rechnung erstattet. 

    Wichtiger Hinweis: Sie beziehen Ihre Mahlzeitschecks auch während einer Auslandsreise weiter. Der Arbeitgeberbeitrag für Mahlzeitschecks, der für den Zeitraum der Reise gewährt wurde, wird von der Pauschale abgezogen, die bei einer Auslandsreise gezahlt wird.

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Vorschriften

  • Koninklijk besluit van 26 oktober 2023

    Koninklijk besluit van 26 oktober 2023 betreffende de toekenning van maaltijdcheques aan de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt Staatsblad van 31 oktober...
  • Ministerieel besluit van 10 januari 2023

    Ministerieel besluit van 10 januari 2023 houdende vaststelling van verblijfskostenvergoedingen toegekend aan personeelsleden en afgevaardigden van de Federale Overheidsdienst...
  • Koninklijk besluit van 13 juli 2017

    Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie