Aufenthaltskosten in Belgien
Verpflegungskosten
Die pauschale tägliche Entschädigung für Aufenthaltskosten in Belgien wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Bestimmte Mitglieder des ortsveränderlichen Personals haben jedoch weiterhin Anspruch auf die pauschale monatliche Entschädigung für Aufenthaltskosten.
Sonderfall: Pauschale monatliche Entschädigung für regelmäßige Leistungen im Zusammenhang mit ortsveränderlichen Funktionen
Wenn Sie Leistungen außerhalb Ihres Amtssitzes erbringen (als Mitglied des ortsveränderlichen Personals), kann der leitende Beamte oder sein Beauftragter beschließen, eine pauschale monatliche Entschädigung zu gewähren.
Höhe
Die Höhe der pauschalen monatlichen Entschädigung für ortsveränderliches Personal entspricht einer bestimmten Anzahl mal 10 Euro (maximal 16 Mal bei Vollzeitleistungen). Diese Zahl wird jährlich angepasst. Sie ist für alle Mitarbeiter, die dieselbe Funktion ausüben, gleich hoch.
Zusätzliche Entschädigung für Internet- und Telefonkosten
Wenn Ihr Amtssitz als Mitglied des oben genannten ortsveränderlichen Personals an Ihrem Wohnsitz festgelegt wurde, kann der leitende Beamte beschließen, Ihre monatliche Pauschalentschädigung für Aufenthaltskosten durch eine monatliche Pauschalentschädigung zu ergänzen, um Folgendes abzudecken
- Kosten für Internet und Telefon (a) (es sei denn, Sie erhalten bereits eine andere Entschädigung für Kosten im Zusammenhang mit dem Internetzugang und der Telefonnutzung)
und/oder
Höhe
Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Entschädigung zur Deckung der Internet- und Telefonkosten sowie der Bürokosten setzt sich maximal zusammen aus
- einmal 20 Euro (a – nicht indexiert) und
- zweimal 16,89 Euro (b – indexiert)
wie in der Entschädigung für Telearbeitskosten vorgesehen.
Kosten für Unterkunft außerhalb des Amtssitzes
Wenn Sie außerhalb Ihres Amtssitzes wohnen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, haben Sie Anspruch auf eine Zulage.
Sie haben Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale für Aufenthaltskosten, die die Kosten für die Unterkunft in Belgien decken soll:
- wenn die Entfernung der Reise mehr als 75 Kilometer außerhalb des Ballungsraums (oder der Gemeinde) Ihres Amtssitzes beträgt (die Reise wird von Zentrum zu Zentrum berechnet) und
- wenn Ihre Unterkunft nicht bereits von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wird oder Sie keine anderen Vergünstigungen derselben Art erhalten (Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie eine kostenlose Unterkunft haben).
Höhe
Die Höhe dieser Entschädigung beträgt 75 Euro (zu indexieren) pro Nacht und ist für alle Stufen gleich.
Auslandsreisen
Wenn Sie aus dienstlichen Gründen ins Ausland reisen müssen, haben Sie Anspruch auf eine Pauschale für Verpflegung und Unterkunft.
Höhe
Die Zulagen werden auf der Grundlage von denjenigen festgelegt, die für die Mitglieder des Personals der Zentralverwaltung (Kategorie 1) des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (XLSX, 41,44 kB) definiert sind, wenn sie sich im Ausland aufhalten (Ministerialerlass vom 10. Januar 2023):
- der pauschale Tagessatz für Verpflegungskosten wird anteilig gekürzt, wenn diese bereits übernommen wurden
- die Entschädigung für die Unterkunftskosten entspricht den tatsächlichen Unterkunftskosten bis zur Höhe des Höchstbetrags, auf den die Mitglieder des Personals der Zentralverwaltung (Kategorie 1) des FÖD Auswärtige Angelegenheiten Anspruch haben, wenn sie sich im Ausland aufhalten
Die Kosten für Auslandsaufenthalte werden in der Regel gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Wichtiger Hinweis: Sie beziehen Ihre Mahlzeitschecks auch während einer Auslandsreise weiter. Der Arbeitgeberbeitrag für Mahlzeitschecks, der für den Zeitraum der Reise gewährt wurde, wird von der Pauschale abgezogen, die bei einer Auslandsreise gezahlt wird.