Die Konzepte des nachhaltigen Reisens und der geteilten Mobilität werden bei Reisen im Zusammenhang mit Dienstreisen berücksichtigt.
Nachhaltiges Reisen
Mit dem Ziel, die Auswirkungen von Reisen auf die Umwelt zu verringern, bevorzugt der leitende Beamte oder sein Beauftragter eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Dienstreisen, die mit der Nutzung des umweltfreundlichsten Verkehrsmittels verbunden sind.
Verschiedene Kriterien, darunter die Kosten, die Nachhaltigkeit und die Geschwindigkeit des verwendeten Transportmittels, werden zur Beurteilung der Nachhaltigkeit des Transportmittels herangezogen.
Der Lufttransport ist für alle Reisen unter 500 Kilometern ausgeschlossen, außer in begründeten Ausnahmen wie:
- unverhältnismäßiger Zeit- oder Ressourcenverlust, der durch die Nutzung des umweltfreundlicheren Verkehrsmittels entstehen würde;
- das Vorliegen besonderer Umstände (wie Krieg oder schwere Überschwemmungen), die Ereignisse darstellen würden, die die Reise mit dem umweltfreundlicheren Verkehrsmittel einem erheblichen Risiko aussetzen würden.
Ausnahme: wenn die ausgeübte Funktion notwendigerweise bedeutet, dass
- regelmäßige Kontakte mit internationalen Diensten bestehen
- die nationale oder internationale Sicherheit im Mittelpunkt der Aufgaben des Dienstes steht
Der leitende Beamte oder sein Beauftragter kann für die Reise eine Abweichung von der 500-Kilometer-Grenze für den Lufttransport genehmigen.
Geteilte Mobilität
Mitarbeitern, die sich für eine geteilte Mobilitätslösung entscheiden, um eine Dienstreise zu unternehmen, werden die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet.
Geteilte Mobilität zielt insbesondere auf die Nutzung von gemeinsam genutzten Fahrrädern oder Autos für Dienstfahrten ab.
Ausgeschlossen sind Elektrotretroller
Die geteilte Mobilitätslösung versteht sich zusätzlich zu den anderen Verkehrsmitteln, die für Reisen im Rahmen eines dienstlichen Auftrags anerkannt werden (wie öffentliche Verkehrsmittel, eigenes Auto oder Fahrrad usw.).