Sprachenzulage
Sie können eine Sprachenzulage für eine Verwaltungssprache (Französisch, Niederländisch oder Deutsch) oder für eine Gebärdensprache beziehen, wenn Sie einen Test abgelegt haben, der Ihre Sprachkenntnisse bescheinigt.
Sie können eine Sprachenzulage für eine Verwaltungssprache (Französisch, Niederländisch oder Deutsch) oder für eine Gebärdensprache beziehen, wenn Sie einen Test abgelegt haben, der Ihre Sprachkenntnisse bescheinigt.
Um eine Sprachenzulage – Verwaltungssprachen – zu beziehen:
Die Höhe der Sprachenzulage hängt vom Schwierigkeitsgrad des Tests ab.
Sie wird monatlich zusammen mit Ihrem Gehalt gezahlt und ist anteilig fällig, wenn das Gehalt selbst anteilig gezahlt wird.
Wenn Sie mehrere Sprachtests über Kenntnisse in drei Sprachen bestanden haben, erhalten Sie die entsprechenden Zulagen.
Sprachzeugnis | Höhe der monatlichen Zulage |
---|---|
Artikel 7 Niveaustufe D | 75 Euro |
Artikel 7 Niveaustufe C | 80 Euro |
Artikel 7 Niveaustufe B oder A | 110 Euro |
Artikel 8 | 20 Euro |
Artikel 8 Niveaustufe A, ausgestellt vor dem 5.2.2009 | 30 Euro |
Artikel 8 UND Artikel 9 § 1er Grundkenntnisse* | 50 Euro |
Article 9, § 1er, connaissance élémentaire* | 40 Euro |
Artikel 9 § 1 ausreichende Kenntnisse* | 60 Euro |
Artikel 9 § 1 ausreichende Kenntnisse* UND Artikel 11 | 110 Euro |
Article 9, § 2, connaissance élémentaire | 50 Euro |
Artikel 9 § 2 Grundkenntnisse | 110 Euro |
Artikel 10 | 40 Euro |
Artikel 11 | 60 Euro |
Artikel 12 | 110 Euro |
Artikel 13 | 110 Euro |
Artikel 14 Absatz 1 | 90 Euro |
Artikel 14 Absatz 2 | 50 Euro |
*Die Sprachtests nach Artikel 9 § 1 (sowohl in Grundkenntnissen als auch in ausreichenden Kenntnissen) werden nicht mehr durchgeführt. Die für diese Tests ausgestellten Zertifikate behalten jedoch ihre Gültigkeit und die Sprachenzulage wird weiterhin gezahlt.
Diese Beträge sind monatliche Beträge, die an den Leitindex gebunden sind. Um den indexierten Bruttomonatsbetrag zu erfahren, müssen Sie daher mit dem letzten Steigerungskoeffizienten multiplizieren.
Wenn Sie ein Sprachzeugnis besitzen, dass vor dem 1. Dezember 2009 ausgestellt wurde (linke Spalte), können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen, welchem Zeugnis Ihr Zeugnis heute entspricht (rechte Spalte).
Um eine Sprachenzulage – Gebärdensprache – zu erhalten:
Zulage nach Kompetenzniveau
Niveaustufe der Sprachkenntnisse |
Höhe der Zulage |
B1 |
50 Euro |
B2 |
60 Euro |
C1 |
90 Euro |
C2 |
110 Euro |
Diese Beträge sind monatliche Beträge, die an den Leitindex gebunden sind. Um den indexierten Bruttomonatsbetrag zu erfahren, müssen Sie daher mit dem letzten Steigerungskoeffizienten multiplizieren.
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