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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Bedingungen

    Die Entschädigung für Beerdigungskosten ist ein Zuschuss zu den Kosten, die für einen Verstorbenen entstanden sind, der am Tag vor seinem Tod Personalmitglied war

    • im aktiven Dienst
    • in Disponibilität wegen Krankheit oder Invalidität
    • in Inaktivität, um aus persönlichen Gründen reduzierte Leistungen zu erbringen
    • gemäß Artikel 86 § 1 1° a) und b), 2° und 3° des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung

    Begünstigte(r)

    Die Entschädigung wird an Personen ausgezahlt, die nachweisen können, dass sie die Bestattungskosten getragen haben. Wenn mehrere Personen diese Kosten getragen haben, wird die Entschädigung im Verhältnis zu ihrer Beteiligung aufgeteilt.

    Für folgende Personengruppen wird die Entschädigung nicht gewährt:

    • Personen, die erbunwürdig sind (Artikel 727 und 729 des Zivilgesetzbuches);
    • Bestattungsunternehmer, ihre Verwandten, ihre Angestellten oder Bevollmächtigten, es sei denn, sie sind der Ehegatte, der gesetzliche Zusammenwohnende oder ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad des Verstorbenen;
    • juristische Personen des Privatrechts.

    Höhe

    Die Entschädigung entspricht dem Bruttogehalt des Verstorbenen, das im Monat vor seinem Tod geschuldet war (oder geschuldet worden wäre), einschließlich einer etwaigen Haushalts- oder Ortszulage oder einer Zulage für die Ausübung einer höheren Funktion.

    Sie darf ein Zwölftel des im Gesetz vom 10. April 1971 festgelegten Betrags nicht überschreiten (siehe Tabelle unten). Diese Beträge werden jedes Jahr überprüft.

    Auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. April 1971 festgesetzter Betrag 

    Jahr

    Auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. April 1971 festgesetzter Betrag

    1/12e(maximale Entschädigung)

    2024 54.743,48  4.561,96 €

    Hat Ihr Familienmitglied zum Zeitpunkt seines Todes bereits eine Pension bezogen?

    Wenn dies der Fall ist, wenden Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst, um das Bestattungsgeld zu beantragen.

  • Contactez-nous

Vorschriften

  • Wet van 14 juli 1994

    Wet van 14 juli 1994 betreffende de verplichte verzekering voor geneeskundige verzorging en uitkeringen gecoördineerd op 14 juli 1994 Gecoördineerde versie (Justel) Bijlagen en...
  • Koninklijk besluit van 13 juli 2017

    Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie