Bestattungsgeld
Im Falle des Ablebens eines Mitarbeiters erhalten die Angehörigen eine einmalige Entschädigung als Beitrag zu den Beerdigungskosten. Diese Entschädigung entspricht in der Regel einem Bruttomonatsgehalt.
Im Falle des Ablebens eines Mitarbeiters erhalten die Angehörigen eine einmalige Entschädigung als Beitrag zu den Beerdigungskosten. Diese Entschädigung entspricht in der Regel einem Bruttomonatsgehalt.
Die Entschädigung für Beerdigungskosten ist ein Zuschuss zu den Kosten, die für einen Verstorbenen entstanden sind, der am Tag vor seinem Tod Personalmitglied war
Die Entschädigung wird an Personen ausgezahlt, die nachweisen können, dass sie die Bestattungskosten getragen haben. Wenn mehrere Personen diese Kosten getragen haben, wird die Entschädigung im Verhältnis zu ihrer Beteiligung aufgeteilt.
Für folgende Personengruppen wird die Entschädigung nicht gewährt:
Die Entschädigung entspricht dem Bruttogehalt des Verstorbenen, das im Monat vor seinem Tod geschuldet war (oder geschuldet worden wäre), einschließlich einer etwaigen Haushalts- oder Ortszulage oder einer Zulage für die Ausübung einer höheren Funktion.
Sie darf ein Zwölftel des im Gesetz vom 10. April 1971 festgelegten Betrags nicht überschreiten (siehe Tabelle unten). Diese Beträge werden jedes Jahr überprüft.
Jahr |
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. April 1971 festgesetzter Betrag |
1/12e(maximale Entschädigung) |
---|---|---|
2024 | 54.743,48 € | 4.561,96 € |
Wenn dies der Fall ist, wenden Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst, um das Bestattungsgeld zu beantragen.
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