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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete

Inhaltsverzeichnis

  • Wochen- oder Wochenendbereitschaftsdienst, aktiv oder passiv

    Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einrichtung von Bereitschaftsdiensten und über die Gewährung der entsprechenden Zulage obliegt dem leitenden Beamten oder seinem Beauftragten.

    Wochen- und Wochenendbereitschaftsdienst

    • Wochenbereitschaftsdienst ist eine zusammenhängende oder unterbrochene Bereitschaft von mindestens 15 Stunden und höchstens 24 Stunden von Montag bis Freitag.
    • Wochenendbereitschaftsdienst ist eine zusammenhängende oder unterbrochene Bereitschaft von mindestens 15 Stunden und höchstens 24 Stunden, der ganz oder teilweise auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag fällt.

    Aktiver oder passiver Bereitschaftsdienst

    • Wenn Sie aktiven Bereitschaftsdienst leisten, müssen Sie erreichbar und verfügbar sein und Sie müssen mobil sein.
    • Wenn Sie passiven Bereitschaftsdienst leisten, müssen Sie erreichbar und verfügbar sein, ohne mobil sein zu müssen.

    Höhe

    Der Pauschalbetrag der Zulage hängt von der Art des Bereitschaftsdienstes ab.

    Pauschalbetrag je nach Art der Bereitschaft

    Wachzulage Woche Wochenende/Feiertag
    Passiv 20 Euro 35 Euro
    Aktiv 30 Euro 50 Euro

     

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Vorschriften

Koninklijk besluit van 13 juli 2017

Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie