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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete

Inhaltsverzeichnis

  • Bedingungen

    Schichtarbeit ist eine Arbeitsregelung  

    • in Schichten 
    • nach der die Arbeitnehmer nacheinander an denselben Arbeitsplätzen beschäftigt werden 
    • nach einem bestimmten Rhythmus, einschließlich des Rotationsturnus, die von kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Art sein kann 
    • die für die Arbeitnehmer die Notwendigkeit mit sich bringt, innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Tagen oder Wochen Arbeit zu unterschiedlichen Zeiten zu verrichten (z. B. die Zoll- und Akzisenverwaltung) 

    Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer entsprechenden Arbeitsregelung und über die Gewährung der entsprechenden Zulage obliegt dem leitenden Beamten oder seinem Beauftragten. 

    Höhe 

    Sie erhalten eine Zulage in Höhe von 1/1976 Ihres Bruttojahresgehalts/Stunde zu einem Prozentsatz von: 

    • 10 % während der Woche (nicht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) 
    • 15 % während der Woche und am Wochenende (nicht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) 
    • 15 % während der Woche und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nicht am Wochenende) 
    • 20 % während der Woche, am Wochenende und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr 
    • 25 %, wenn die Leistungen ausschließlich am Wochenende und/oder zwischen 22:00 und 6:00 Uhr erbracht werden.
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Vorschriften

Koninklijk besluit van 13 juli 2017

Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie