Zulage für unregelmäßigen Dienst
Ihnen kann eine Zulage gewährt werden, wenn Sie außerhalb der normalen Dienstzeiten arbeiten müssen.
Ihnen kann eine Zulage gewährt werden, wenn Sie außerhalb der normalen Dienstzeiten arbeiten müssen.
Es muss sich um Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten handeln, d. h.:
Sie erhalten diese Zulage nicht, wenn Sie Schichtarbeit leisten oder wenn Ihre normale Arbeitszeit Nacht-, Feiertags- oder Wochenenddienste einschließt.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer entsprechenden Arbeitsregelung und über die Gewährung der entsprechenden Zulage obliegt dem leitenden Beamten oder seinem Beauftragten.
Die Zulage beläuft sich auf 1/1976 Ihres Bruttojahresgehalts/Stunde:
Sobald Ihre Leistungen 30 Minuten oder länger dauern, gelten sie als eine geleistete Stunde. Leistungen unter 30 Minuten gelten nicht als geleistete Stunde.
Sie können sich jedoch statt für eine Zulage auch für eine Ausgleichsruhe entscheiden. In diesem Fall entspricht die Ausgleichsruhe einer Freizeit von:
Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihre Ausgleichsruhe nehmen. Ihr Vorgesetzter muss eine entsprechende Genehmigung erteilen.
Votre organisation est-elle affiliée au SPF BOSA ?
Votre organisation n'est pas affiliée au SPF BOSA ?