Zulage für zusätzliche Dienstleistungen
Wenn Sie zusätzliche Leistungen erbringen müssen, für die Sie keine Ausgleichsruhe erhalten, können Sie eine Zulage erhalten.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen erbringen müssen, für die Sie keine Ausgleichsruhe erhalten, können Sie eine Zulage erhalten.
Ein Personalmitglied erhält diese Zulage, wenn:
Der leitende Beamte oder sein Beauftragter entscheidet über die Organisation der zusätzlichen Leistungen und benennt oder veranlasst die Benennung von Personalmitgliedern auf freiwilliger Basis.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen erbringen müssen, erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 1/1976 Ihres Bruttojahresgehalts/Stunde.
Sobald Sie 30 Minuten oder länger zusätzliche Leistungen erbringen, gilt diese Zeit als eine geleistete Stunde. Zusätzliche Leistungen unter 30 Minuten gelten nicht als geleistete Stunde.
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