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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Geburtsprämie

    Eine Geburtsprämie wird bei der Geburt jedes Kindes gewährt, für das Kindergeld bezogen wird. Grundsätzlich ist es der Vater, der die Geburtsprämie beantragt. Die Prämie kann ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat beantragt und ab dem achten Schwangerschaftsmonat bezogen werden.

    Diese Leistung wird auch im Fall einer Totgeburt bzw. einer Fehlgeburt nach einer Schwangerschaft von mindestens 180 Tagen gewährt.

    Adoptionsprämie

    Sie haben Anspruch auf eine Adoptionsprämie anlässlich der Adoption eines Kindes.

    Kindergeld

    Der Anspruch auf Kindergeld wird ab dem ersten Tag des Monats anerkannt, der auf das Ereignis folgt, das diesen Anspruch begründet (Geburt, Adoption usw.).

    Das Kindergeld setzt sich zusammen aus:

    • dem Basiskindergeld
    • den altersbedingten Zuschlägen
    • den eventuellen anderen Zulagen und Prämien (Schulprämie, Sozialzuschläge, Zuschlag für Alleinerziehende usw.)

    Das Kindergeld wird in dem Monat indexiert, der auf die Überschreitung des Leitindex folgt.

    Weitere Informationen zu den Bedingungen und Beträgen

    Im Zuge der sechsten Staatsreform erfolgte eine Regionalisierung sämtlicher dieser Prämien und Zulagen. Die folgenden Einrichtungen verwalten, berechnen und zahlen diese Prämien für den größten Teil der föderalen Personalmitglieder:

  • Contactez-nous

Vorschriften

Koninklijk besluit van 26 maart 1965

Koninklijk besluit van 26 maart 1965 betreffende de kinderbijslag voor bepaalde categorieën van het door de Staat bezoldigd personeel alsmede voor de personeelsleden van het...