Kinder
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie als föderales Personalmitglied mehrere Prämien und Zulagen: Kindergeld, eine Geburtsprämie anlässlich der Geburt eines Kindes, eine Adoptionsprämie anlässlich der Adoption eines Kindes.
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie als föderales Personalmitglied mehrere Prämien und Zulagen: Kindergeld, eine Geburtsprämie anlässlich der Geburt eines Kindes, eine Adoptionsprämie anlässlich der Adoption eines Kindes.
Eine Geburtsprämie wird bei der Geburt jedes Kindes gewährt, für das Kindergeld bezogen wird. Grundsätzlich ist es der Vater, der die Geburtsprämie beantragt. Die Prämie kann ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat beantragt und ab dem achten Schwangerschaftsmonat bezogen werden.
Diese Leistung wird auch im Fall einer Totgeburt bzw. einer Fehlgeburt nach einer Schwangerschaft von mindestens 180 Tagen gewährt.
Sie haben Anspruch auf eine Adoptionsprämie anlässlich der Adoption eines Kindes.
Der Anspruch auf Kindergeld wird ab dem ersten Tag des Monats anerkannt, der auf das Ereignis folgt, das diesen Anspruch begründet (Geburt, Adoption usw.).
Das Kindergeld setzt sich zusammen aus:
Das Kindergeld wird in dem Monat indexiert, der auf die Überschreitung des Leitindex folgt.
Im Zuge der sechsten Staatsreform erfolgte eine Regionalisierung sämtlicher dieser Prämien und Zulagen. Die folgenden Einrichtungen verwalten, berechnen und zahlen diese Prämien für den größten Teil der föderalen Personalmitglieder:
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