Von Amts wegen gewährte Zulagen
Es gibt drei Arten von Zulagen, die von Amts wegen gewährt werden:
1) unabhängig als Urlaubsgeld und Jahresendzulage gewährte Zulagen
2) in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Bediensteten wie der Haushalts- oder Ortszulage gewährte Zulagen
3) aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Zulagen: