Ziel
Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist eine Vorabbewertung der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und behördlichen Auswirkungen von Regulierungsvorhaben.
Rechtliche Grundlage
Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 über verschiedene Bestimmung hinsichtlich der administrativen Vereinfachung führt die neue Folgenabschätzung ein, wobei die Bestimmungen, die die alten und neuen Tests organisierten, harmonisiert werden (siehe die Parlamentsdokumente (auf FR)).
Der Königliche Erlass zur Ausführung von Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes legt insbesondere die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Ausschusses für Folgenabschätzung, die Struktur des Formulars und die Offenlegungspflichten fest.
Verfahren
- Das RFA-Formular zu Beginn der Abfassung des Textentwurfs beschaffen. Das Formular ausfüllen – vorzugsweise online über http://ria-air.fed.be oder alternativ in einem Word-Dokument (Link zum Word-Formular unten bei Link zu Handbuch).
- Prüfen, ob eine Befreiung oder Ausnahme geltend gemacht werden kann (vgl. 2.2 im Handbuch unten).
- Im Bedarfsfall den Helpdesk kontaktieren. Die Dringlichkeit der Antwort ist anzugeben.
- Im Vorgriff auf die erste Gruppe zur politischen Koordinierung (IKW) Fragen beantworten und die RFA abschließen.
- [fakultativ] Die RFA beim Ausschuss für Folgenabschätzung (AFA) vorlegen, der die Vollständigkeit, Richtigkeit und Relevanz der Antworten prüft und anschließend unverbindliche Empfehlungen formuliert (innerhalb von fünf Werktagen).
- Die RFA dem Dossier beilegen, das dem Ministerrat zur Genehmigung gemäß dem vom Ministerrat beschlossenen Verfahren vorgelegt wird.
Ausschuss für Folgenabschätzung (AFA)
Der AFA nimmt zwei Aufgaben wahr: 1. Auf Anfrage Überprüfung der Qualität der Folgenabschätzungen, bevor der Ministerrat das Regulierungsvorhaben genehmigt. 2. Jährliche Bewertung der Qualität der Folgenabschätzungen nach der Genehmigung der Vorschriften und der Anwendung des Gesetzes, seiner Ausführungserlasse sowie der den Verfassern der Folgenabschätzungen zur Verfügung gestellten Instrumente (vgl. Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2013 zur Ausführung von Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 über verschiedene Bestimmungen hinsichtlich der administrativen Vereinfachung).
Veröffentlichung der RFA
Mit der Einreichung des Gesetzesentwurfs beim Parlament bzw. der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt gilt die RFA als öffentliches Dokument. Die RFA gehört ebenso zu den parlamentarischen Dokumenten wie die Begründung, die Stellungnahme des Staatsrats oder sonstige von den Beratungsorganen ausgegebene Stellungnahmen. Für Königliche Erlasse kann die RFA beim Ausschuss für Folgenabschätzung angefragt werden (iac-cai@bosa.fgov.be).
Dokumente