Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Bessere Rechtsetzung und Folgenabschätzung

Die Qualität der Vorschriften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Gesellschaft und der Unternehmen entsprechen, ist von größter Bedeutung. Indem Rechtsvorschriften vereinfacht und besser an Unternehmen und Bürger ausgerichtet werden, trägt die Verbesserung der Rechtsetzung wesentlich zu Wettbewerb, Wachstum und Arbeitsplätzen bei.

Anwendbar für
  • Sonstige Behörden
  • Bürger
  • Unternehmen
  • Föderale Organisationen

Inhaltsverzeichnis

  • Bessere Rechtsetzung (Better Regulation)

    Der Grundsatz der besseren Rechtsetzung zielt auf qualitativ hochwertigere Rechtsvorschriften ab, die sich auf konkrete Sachverhalte stützen.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Politik und Gesetzgebung ihre Ziele mit möglichst geringen Kosten und geringem Verwaltungsaufwand erreichen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass politische Entscheidungen auf offene und transparente Weise, auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen und unter Beteiligung aller relevanten Akteure getroffen werden.

    Die Agenda für bessere Rechtsetzung deckt den gesamten Politikzyklus ab – Politikgestaltung und -vorbereitung, Annahme, Umsetzung, Durchsetzung, Bewertung und Überprüfung. Für jede dieser Phasen wurden genaue Grundsätze, Ziele, Instrumente und Verfahren festgelegt. Dabei handelt es sich unter anderem um:

    • eine effiziente Zusammenarbeit auf föderaler Ebene und zwischen den unterschiedlichen Machtebenen
    • eine inklusive Beratung
    • Transparenz sowohl hinsichtlich des Rechtssetzungsprozesses als auch bei der Veröffentlichung von Dokumenten (zum Beispiel über einen Regelungsrahmen)
    • eine Ex-ante-Bewertung der Rechtsetzung auf Grundlage aussagekräftiger Daten (im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), welche die Folgen von Rechtsvorschriften bewertet)
    • eine Ex-post-Bewertung neuer und bestehender Rechtsvorschriften

    Die europäischen Institutionen verfügen über „Better-Regulation“-Programme, die auf eine bessere Rechtsetzung abzielen, u. a. die Agenda für bessere Rechtsetzung und das REFIT-Programm („Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung“) der Europäischen Kommission und die Vereinbarung über bessere Rechtssetzung des Rates.

    Weitere Infos:

  • Regulierungsfolgenabschätzung

    Ziel

    Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist eine Vorabbewertung der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und behördlichen Auswirkungen von Regulierungsvorhaben.

    Rechtliche Grundlage

    Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 über verschiedene Bestimmung hinsichtlich der administrativen Vereinfachung führt die neue Folgenabschätzung ein, wobei die Bestimmungen, die die alten und neuen Tests organisierten, harmonisiert werden (siehe die Parlamentsdokumente (auf FR)).

    Der Königliche Erlass zur Ausführung von Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes legt insbesondere die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Ausschusses für Folgenabschätzung, die Struktur des Formulars und die Offenlegungspflichten fest.

    Verfahren

    • Das RFA-Formular zu Beginn der Abfassung des Textentwurfs beschaffen. Das Formular ausfüllen – vorzugsweise online über http://ria-air.fed.be oder alternativ in einem Word-Dokument (Link zum Word-Formular unten bei Link zu Handbuch).
    • Prüfen, ob eine Befreiung oder Ausnahme geltend gemacht werden kann (vgl. 2.2 im Handbuch unten).
    • Im Bedarfsfall den Helpdesk kontaktieren. Die Dringlichkeit der Antwort ist anzugeben.
    • Im Vorgriff auf die erste Gruppe zur politischen Koordinierung (IKW) Fragen beantworten und die RFA abschließen.
    • [fakultativ] Die RFA beim Ausschuss für Folgenabschätzung (AFA) vorlegen, der die Vollständigkeit, Richtigkeit und Relevanz der Antworten prüft und anschließend unverbindliche Empfehlungen formuliert (innerhalb von fünf Werktagen).
    • Die RFA dem Dossier beilegen, das dem Ministerrat zur Genehmigung gemäß dem vom Ministerrat beschlossenen Verfahren vorgelegt wird.

    Ausschuss für Folgenabschätzung (AFA)

    Der AFA nimmt zwei Aufgaben wahr: 1. Auf Anfrage Überprüfung der Qualität der Folgenabschätzungen, bevor der Ministerrat das Regulierungsvorhaben genehmigt. 2. Jährliche Bewertung der Qualität der Folgenabschätzungen nach der Genehmigung der Vorschriften und der Anwendung des Gesetzes, seiner Ausführungserlasse sowie der den Verfassern der Folgenabschätzungen zur Verfügung gestellten Instrumente (vgl. Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2013 zur Ausführung von Titel 2 von Kapitel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 über verschiedene Bestimmungen hinsichtlich der administrativen Vereinfachung).

    Veröffentlichung der RFA

    Mit der Einreichung des Gesetzesentwurfs beim Parlament bzw. der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt gilt die RFA als öffentliches Dokument. Die RFA gehört ebenso zu den parlamentarischen Dokumenten wie die Begründung, die Stellungnahme des Staatsrats oder sonstige von den Beratungsorganen ausgegebene Stellungnahmen. Für Königliche Erlasse kann die RFA beim Ausschuss für Folgenabschätzung angefragt werden (iac-cai@bosa.fgov.be).

    Dokumente

Vorschriften

Wet van 15 december 2013

Wet houdende diverse bepalingen inzake administratieve vereenvoudiging. Belgisch Staatsblad van 31 december 2013