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Inhaltsverzeichnis

Vorbereitungsphase oder Aufstellung des föderalen Haushalts (Haushaltsjahr - 1)

In der ersten Phase des Haushaltszyklus erstellt die Regierung den Haushaltsentwurf und legt ihn der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vor.

Der überwiegende Teil der Arbeiten im Rahmen der Haushaltsvorbereitung erfolgt auf Initiative und unter der Verantwortung des Ministers des Haushalts, unterstützt durch den FÖD BOSA (GD Haushalt und Politikbewertung) und die Finanzinspektion.

Der Ablauf dieser Phase gestaltet sich wie folgt:

  • April: Der Minister des Haushalts erlässt ein Rundschreiben mit den für die Haushaltsaufstellung geltenden Vorgaben und technischen Parametern sowie mit den Grundsätzen zur Fertigstellung des Haushalts. Dieses Rundschreiben wird allen betroffenen Diensten (FÖD, ÖPD, Einrichtungen) übermittelt. Auf Grundlage dieses Rundschreibens werden die eingesetzten Haushaltsanwendungen (eXL-Budget  und eBMC)) parametriert und den betreffenden Organisationen bereitgestellt. Diese vom FÖD BOSA entwickelten Anwendungen integrieren sämtliche Haushaltsdaten zur Vorbereitung und Ausführung des Haushalts.
  • Mai: Jeder Föderalminister erstellt in Zusammenarbeit mit seiner Verwaltung und auf Basis der im Rundschreiben enthaltenen Vorgaben eine Veranschlagung seines Haushalts. Vor der Weiterleitung an den Minister des Haushalts wird dieser Entwurf dem Finanzinspektor zur Stellungnahme vorgelegt. Auch die Einrichtungen bereiten ihren Haushalt vor, wobei deren Veranschlagung der Stellungnahme ihres Regierungskommissars oder des Beauftragten des Ministers des Haushalts unterliegt.
  • Juni: Auf Grundlage einer Notiz des FÖD BOSA werden die Haushaltsvorschläge in bilateralen Sitzungen erörtert, an denen der betroffene Minister und der Minister des Haushalts mit ihren Verwaltungen teilnehmen. Anschließend werden die Vertreter des Vizepremierministers hinzugezogen, sodass trilaterale Sitzungen stattfinden. Der FÖD BOSA fertigt die Protokolle dieser Sitzungen an.

Nach Abschluss dieser Gespräche und der Eingabe der vereinbarten Beträge in die Anwendungen eXL-Budget und eBMC erstellt der FÖD BOSA eine Zusammenfassungsnotiz für die Strategiebüros. Diese Zusammenfassungsnotiz dient als Arbeitsgrundlage für den Bericht des Monitoringausschusses. Danach werden die Zahlen in den Haushaltsanwendungen abgeschlossen.

  • September: Es finden Post-Bilaterale zwischen den Strategiebüros statt, die sich mit jenen Primärausgaben befassen, über die in den bilateralen und trilateralen Sitzungen noch keine Entscheidung getroffen wurde. Gegebenenfalls erfolgen eine Erhebung und Bewertung der Schätzungen zu Steuereinnahmen, Zinslasten, Einnahmen und Ausgaben der Systeme der sozialen Sicherheit usw. In dieser Phase kann der FÖD BOSA auf Ersuchen des Strategiebüros des Ministers des Haushalts Haushaltssimulationen durchführen.
  • September–Oktober: Die Minister treten in das Haushaltskonklave ein, um politische Beratungen zu führen und die Zahlen zu billigen. Anschließend legt der Minister des Haushalts spätestens am 15. Oktober des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres die vom FÖD BOSA ausgearbeiteten Haushaltsdokumente der Abgeordnetenkammer vor.
  • November–Dezember: Die Haushaltsentwürfe werden zunächst in der Finanz- und Haushaltskommission der Abgeordnetenkammer erörtert. In diesen Sitzungen beantwortet der Haushaltsminister die Anfragen der Abgeordneten. In diesem Rahmen tritt auch der Rechnungshof als haushaltstechnischer Berater der Kammer auf.

Die Haushaltsentwürfe werden anschließend im Plenum debattiert, und die Verabschiedung des Haushaltsplans erfolgt spätestens am 31. Dezember. Nach Verabschiedung und Ausfertigung werden die Haushaltsgesetze im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Phase der Haushaltsausführung auf föderaler Ebene (Haushaltsjahr)

Diese Phase umfasst die Umsetzung des Haushalts durch die Regierung. Sie besteht zum einen in der Erhebung der im Einnahmenhaushalt veranschlagten Steuern, zum anderen in der Verausgabung der von der Abgeordnetenkammer nach Verabschiedung des Allgemeinen Ausgabenhaushalts bewilligten Mittel.

Im Laufe des Haushaltsjahres können Anpassungen vorgenommen werden. So wird der Haushalt im Februar im Rahmen einer Haushaltskontrolle vollständig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Anpassungen werden in Form eines Anpassungsverzeichnisses eingebracht, in der Abgeordnetenkammer beraten und verabschiedet. Falls erforderlich, können im weiteren Verlauf des Jahres nach demselben Verfahren zusätzliche spezifische Anpassungen vorgenommen werden. 

Phase des Abschlusses auf föderaler Ebene (Haushaltsjahr + 1)

Da der Haushalt eine Schätzung von Einnahmen und Ausgaben darstellt, ist es wichtig, dass die Abgeordnetenkammer am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis von den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erlangt. Deshalb verabschiedet die Abgeordnetenkammer jährlich den endgültigen Abschluss, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Staates umfasst.
Zu diesem Zweck haben alle Verwaltungsdienste nach einem festen Zeitplan eine Gesamtrechnung vorzulegen, die aus der Jahresrechnung und der Haushaltsausführungsrechnung besteht. Das endgültige Ergebnis wird im Rechnungsgesetz festgehalten, dessen Annahme durch die Abgeordnetenkammer den Abschluss eines Haushaltszyklus markiert.