Der Haushaltszyklus
Der Haushaltszyklus erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst drei Hauptphasen: Vorbereitung, Ausführung und Abschluss.
Der Haushaltszyklus erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst drei Hauptphasen: Vorbereitung, Ausführung und Abschluss.
In der ersten Phase des Haushaltszyklus erstellt die Regierung den Haushaltsentwurf und legt ihn der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vor.
Der überwiegende Teil der Arbeiten im Rahmen der Haushaltsvorbereitung erfolgt auf Initiative und unter der Verantwortung des Ministers des Haushalts, unterstützt durch den FÖD BOSA (GD Haushalt und Politikbewertung) und die Finanzinspektion.
Der Ablauf dieser Phase gestaltet sich wie folgt:
Nach Abschluss dieser Gespräche und der Eingabe der vereinbarten Beträge in die Anwendungen eXL-Budget und eBMC erstellt der FÖD BOSA eine Zusammenfassungsnotiz für die Strategiebüros. Diese Zusammenfassungsnotiz dient als Arbeitsgrundlage für den Bericht des Monitoringausschusses. Danach werden die Zahlen in den Haushaltsanwendungen abgeschlossen.
Die Haushaltsentwürfe werden anschließend im Plenum debattiert, und die Verabschiedung des Haushaltsplans erfolgt spätestens am 31. Dezember. Nach Verabschiedung und Ausfertigung werden die Haushaltsgesetze im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Diese Phase umfasst die Umsetzung des Haushalts durch die Regierung. Sie besteht zum einen in der Erhebung der im Einnahmenhaushalt veranschlagten Steuern, zum anderen in der Verausgabung der von der Abgeordnetenkammer nach Verabschiedung des Allgemeinen Ausgabenhaushalts bewilligten Mittel.
Im Laufe des Haushaltsjahres können Anpassungen vorgenommen werden. So wird der Haushalt im Februar im Rahmen einer Haushaltskontrolle vollständig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Anpassungen werden in Form eines Anpassungsverzeichnisses eingebracht, in der Abgeordnetenkammer beraten und verabschiedet. Falls erforderlich, können im weiteren Verlauf des Jahres nach demselben Verfahren zusätzliche spezifische Anpassungen vorgenommen werden.
Da der Haushalt eine Schätzung von Einnahmen und Ausgaben darstellt, ist es wichtig, dass die Abgeordnetenkammer am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis von den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erlangt. Deshalb verabschiedet die Abgeordnetenkammer jährlich den endgültigen Abschluss, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Staates umfasst.
Zu diesem Zweck haben alle Verwaltungsdienste nach einem festen Zeitplan eine Gesamtrechnung vorzulegen, die aus der Jahresrechnung und der Haushaltsausführungsrechnung besteht. Das endgültige Ergebnis wird im Rechnungsgesetz festgehalten, dessen Annahme durch die Abgeordnetenkammer den Abschluss eines Haushaltszyklus markiert.