Barrierefreiheit
Als Föderalbehörde achten wir auf die folgenden Punkte:
- Physische Erreichbarkeit. Die Gebäuderegie arbeitet kontinuierlich an der Zugänglichkeit von föderalen öffentlichen Gebäuden. Erfahren Sie hier mehr über ihre Maßnahmen.
- Digitale Barrierefreiheit. Erfahren Sie mehr über die Initiativen von Digital Open, einem Projekt des FÖD BOSA zur digitalen Nutzererfahrung, und des Belgian Web Accessibility Office, dem Kompetenzzentrum, das Behörden bei der Barrierefreiheit des Internets unterstützt.
Arbeitsweg
Haben Sie eine Behinderung? In diesem Fall haben Sie als Bediensteter folgende Wahlmöglichkeiten, um Ihren Arbeitsweg zurückzulegen:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Bei entsprechendem Antrag haben Sie Anspruch auf ein Erste-Klasse-Abonnement, z. B. wenn Sie mehr Platz oder eine ruhige Umgebung benötigen. Auf Anfrage erhalten Sie direkt ein Erste-Klasse-Abonnement oder eine Ausgleichzahlung in Form einer Rückerstattung.
- ein persönliches Transportmittel: eine Fahrtkostenentschädigung pro Kilometer.
Wer hat Anspruch?
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine Behinderung sein.
- Sie selbst müssen Ihrem föderalen Dienst mitteilen, welche der beiden Optionen Sie wählen. Es ist nicht möglich, beide zu kombinieren.
In vielen Funktionen ist es auch möglich, von zu Hause aus zu arbeiten und den Arbeitsweg zu minimieren. Sie können Telearbeit immer mit den oben genannten Optionen kombinieren.
Gültige Bescheinigungen
- Eine Anerkennung bei einer der folgenden Organisationen:
- Agence pour une Vie de Qualité (AVIQ) – vormals AWIPH
- Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap (VAPH) – vormals Vlaams fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap
- Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding (VDAB)
- Service public francophone bruxellois d'aide aux personnes handicapées (PHARE)
- Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben
- Eine Bescheinigung über die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung.
- Eine von der Generaldirektion Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit ausgestellte Bescheinigung für die Gewährung von sozialen und steuerlichen Vorteilen.
- Eine Bescheinigung über eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von 66 % oder mehr, die von Fedris oder dem zuständigen medizinischen Dienst im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor ausgestellt wurde.
- Eine Bescheinigung über eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
- Eine Bescheinigung über die Anerkennung der Invalidität, die von Ihrem Versicherungsträger oder dem LIKIV ausgestellt wurde.
- Ein vom FÖD Soziale Sicherheit ausgestellter Parkausweis für Personen mit einer Behinderung.
- Eine European Disability Card (Europäischer Behindertenausweis), die von einer zuständigen Institution ausgestellt wird.