Integritätsbeeinträchtigung
Haben Sie Kenntnis über eine Integritätsbeeinträchtigung im beruflichen Kontext einer föderalen öffentlichen Einrichtung erlangt? Wie können Integritätsbeeinträchtigungen gemeldet werden?
Haben Sie Kenntnis über eine Integritätsbeeinträchtigung im beruflichen Kontext einer föderalen öffentlichen Einrichtung erlangt? Wie können Integritätsbeeinträchtigungen gemeldet werden?
Hegen Sie den begründeten Verdacht, dass in ihrer Organisation oder anderen föderalen Organisationen Praktiken ausgeübt werden, die gegen die geltenden Werte und Normen verstoßen und eine Bedrohung für das Gemeinwohl darstellen oder dieses beeinträchtigen?
Die Mitarbeitenden der Föderalverwaltung vertreten diese nach außen und müssen integres Verhalten an den Tag legen. Das bedeutet, dass sie ihre Aufgaben korrekt und gewissenhaft unter Einhaltung der Normen und Werte des öffentlichen Dienstes wahrnehmen.
Es ist sehr wichtig, dass Mitarbeitende der Föderalverwaltung, die Zeuge einer Integritätsbeeinträchtigung werden, eine entsprechende Meldung vornehmen, und zwar sowohl
Jede Person, die Kenntnis über eine Integritätsbeeinträchtigung im beruflichen Kontext einer föderalen öffentlichen Einrichtung hat.
Dabei kann es sich u. a. um ein (aktuelles oder ehemaliges) Personalmitglied, einen Praktikanten, einen ehrenamtlichen Mitarbeiter, einen Selbständigen, ein Verwaltungsratsmitglied, einen Lieferanten oder einen Unterauftragnehmer handeln.
Die Vorkommnisse müssen sich in einer föderalen öffentlichen Einrichtung zugetragen haben und eine Beeinträchtigung des Gemeinwohls darstellen.
Integritätsbeeinträchtigung bezeichnet
Die folgenden Beschwerden werden nicht über das Verfahren zur Meldung von Integritätsbeeinträchtigungen, sondern im Wege anderer Verfahren gemeldet.
Sie haben immer die Möglichkeit, in Ihrer eigenen Organisation begangene Integritätsbeeinträchtigungen Ihrem funktionellen oder hierarchischen Vorgesetzten zu melden.
Wenn Sie den Vorfall lieber nicht Ihrem Vorgesetzten melden möchten, können Sie das durch das Gesetz vom 8. Dezember 2022 geschaffene offizielle Meldeverfahren nutzen.
Ein Verfahren nach dem Kaskadenprinzip besteht nicht – die drei Meldearten (d. h. interne Meldung, externe Meldung und Offenlegung) existieren gleichberechtigt nebeneinander.
Interne Meldung
Das Gesetz sieht vor, dass jede föderale öffentliche Einrichtung ab dem 3. Juli 2023 einen internen Meldekanal einrichtet. Derzeit wird ein Königlicher Erlass zur Festlegung der Bestimmungen in Bezug auf die Einrichtung interner Meldekanäle ausgearbeitet.
Das Föderale Interne Audit fungiert aktuell als interner Meldekanal für föderale öffentliche Dienste, die (noch) nicht über einen eigenen internen Meldekanal verfügen:
E-mail : signalements@audit.fed.be
Meldeformular auf der Website : https://audit.fed.be/fr/signaler-des-irregularites-ou-des-abus
Telefonnummer : 02 235 37 00
Adresse : Föderales Internes Audit – Boulevard du Jardin botanique 50 Bfk 157, 1000 Brüssel
Externe Meldung
Der Föderale Ombudsmann dient öffentlichen Einrichtungen als Kanal für externe Meldungen.
Offenlegung
Offenlegung bezeichnet die Bereitstellung von Informationen betreffend Integritätsbeeinträchtigungen im öffentlichen Raum.
Schutz des Hinweisgebers
Wenn Sie eine Integritätsbeeinträchtigung melden, wird Ihre Identität nicht offengelegt. Sie erhalten automatisch einen Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen. Föderalen öffentlichen Einrichtungen ist das Ergreifen von Vergeltungsmaßnahmen von Gesetzes wegen verboten.
Keinen entsprechenden Schutz erhalten Sie, wenn während der Ermittlung festgestellt wird, dass
Vergeltungsmaßnahmen
Der Schutz verbietet jegliche negative Maßnahmen, die infolge einer Meldung getroffen werden. Dazu gehören u. a. Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen, Versetzungen, negative Bewertungen oder abgelehnte Beförderungen. Eine föderale öffentliche Einrichtung darf keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die meldende Person bzw. die an der Ermittlung beteiligten Personen ergreifen.
Das Integritätszentrum kann auf Anfrage der meldenden Person diese vorübergehend in eine andere Abteilung oder eine andere föderale öffentliche Einrichtung versetzen lassen.
Bei negativen Maßnahmen gegenüber der meldenden Person muss die betreffende föderale öffentliche Einrichtung nachweisen, dass keine Verbindung zur Meldung besteht. Bei fehlendem Nachweis verlangt das Integritätszentrum von der betreffenden föderalen öffentlichen Einrichtung die Aufhebung der entsprechenden Maßnahme bzw. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Gegen die Person, auf die die Vergeltungsmaßnahmen zurückgehen, können Disziplinarmaßnahmen oder sogar strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Das Föderale Institut für Menschenrechte wurde zur zentralen Informationsstelle für Rechtsvorschriften betreffend Hinweisgeber in Belgien ernannt.
Sie können sich an das Föderale Institut für Menschenrechte wenden, um allgemeine Informationen zu den in Belgien geltenden einschlägigen Vorschriften zu erhalten.
Artikel 40 des Gesetzes sieht Sanktionen bei Rechtsmissbrauch vor.
Art. 40. Eine Disziplinarstrafe kann gegen ein Mitglied des statutarischen Personals einer föderalen öffentlichen Einrichtung verhängt werden, das