Mahlzeitschecks
Die Personalmitglieder erhalten einen nicht übertragbaren elektronischen Mahlzeitscheck pro angefangenem geleisteten Tag.
Die Personalmitglieder erhalten einen nicht übertragbaren elektronischen Mahlzeitscheck pro angefangenem geleisteten Tag.
Die Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes.
Die Gewährung von Mahlzeitschecks hängt jedoch vom Arbeitgeber, für den Sie tätig sind, Ihrem Status und Ihren besonderen Umständen ab.
Beachten Sie jedoch bitte Folgendes:
Folgende Arbeitgeber der Föderalverwaltung, die dem FÖD BOSA (PersoPoint) angeschlossen sind, gewähren den Mitgliedern ihres Personals Mahlzeitschecks:
Statutarische Bedienstete, Vertragsbedienstete und solche in Probezeit haben Anspruch auf Mahlzeitschecks.
Mandatsträger haben ebenfalls Anspruch auf Mahlzeitschecks, sofern die pauschale Kostenerstattung, die in der für sie geltenden Regelung vorgesehen ist, im betreffenden föderalen Dienst keine Erstattung für diese Kostenart vorsieht.
Diese Maßnahme betrifft jedoch nicht die Mitglieder des ortsveränderlichen Personals, die die Maßnahme gemäß Artikel 86 des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2017 in Anspruch nehmen, das heißt die Mitglieder des Personals, die aufgrund der Art ihrer Funktion regelmäßige Leistungen außerhalb des Amtssitzes erbringen und denen der leitende Beamte eine pauschale monatliche Entschädigung für Aufenthaltskosten gewährt.
Unabhängig vom Arbeitgeber, für den Sie tätig sind, und von Ihrem Status heben bestimmte besondere Umstände die Gewährung von Mahlzeitschecks auf. Hierbei werden zwei Arten unterschieden: strukturelle und punktuelle Ausnahmen.
In folgenden Fällen erhalten Sie keine Mahlzeitschecks:
Die Personalmitglieder erhalten einen nicht übertragbaren elektronischen Mahlzeitscheck pro geleistetem Tag, dessen Wert auf 6 EUR festgesetzt wird. Unter geleistetem Tag verstehen sich die tatsächlich geleisteten Dienste eines Tages bzw. eines halben Tages oder ggf. jedwede tatsächlich begonnene Leistung.
Der Nennwert eines Mahlzeitschecks wird mithin auf 6 Euro festgesetzt, davon:
Die Mahlzeitschecks bilden einen Nettovorteil, der von Sozialbeiträgen und Steuern befreit ist.
1 Mahlzeitscheck pro angefangenem Arbeitstag
Sie erhalten Ihre Mahlzeitschecks für Ihre Arbeitsleistungen an den eingeplanten Tagen und an den nicht eingeplanten Tagen sowie für alle unregelmäßigen Leistungen, die an Samstagen, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden.
Für Personalmitglieder mit besonderer Arbeitsregelung (zum Beispiel durchgehender Dienst) wird die Berechnung der Mahlzeitschecks angepasst. Die Kategorien der Personalmitglieder bzw. die Dienste, die von dieser besonderen Berechnung betroffen sind, werden vom leitenden Beamten festgelegt.
#Mahlzeitschecks = Summe #im Monat geleistete Stunden DIVISE PAR #Stunden/Tag
Die Mahlzeitschecks werden für die Leistungen des abgelaufenen Monats vergeben. Jeden Monat erhalten Sie die Mahlzeitschecks für die Leistungen, die Sie im Laufe des vorangegangenen Monats erbracht haben, unter Berücksichtigung eventueller Neuberechnungen der vergangenen Monate.
Ende Februar 2024 werden die Mahlzeitschecks für die im Januar 2024 erbrachten Leistungen bewilligt. Ende März 2024 werden die Mahlzeitschecks für die im Laufe des Monats Februar 2024 erbrachten Leistungen – unter Berücksichtigung eventueller Neuberechnungen für Januar 2024 – bewilligt.
Im Januar 2024 haben Sie jeweils am 19.01. und am 26.01. Urlaub genommen. Vor Abschluss der Bewilligung der Mahlzeitschecks im Februar 2024 wurde in Perso-Self-Service jedoch nur der Urlaub am 26.01. genehmigt. Bei Abschluss haben Sie gemäß ihrem Monatsplan in PersoSelfService 21 von 22 Werktagen geleistet (der 1. Januar war ein Feiertag). Ende Februar 2024 haben Sie auf Grundlage Ihrer in PersoSelfService gespeicherten Daten daher Anspruch auf 21 Mahlzeitschecks für Ihre im Januar 2024 erbrachten Leistungen.
Am 27. Februar genehmigt Ihr Vorgesetzter Ihren Urlaubsantrag für den 19.01., wodurch sich Ihr Anspruch auf 21 Mahlzeitschecks für Ihre im Januar erbrachten Leistungen auf 20 Mahlzeitschecks verringert. Ende März erhalten Sie daher Mahlzeitschecks für Ihre im Februar 2024 erbrachten Leistungen, wobei jedoch auch eine Neuberechnung Ihrer im Januar 2024 erbrachten Leistungen berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass von den Mahlzeitschecks, die Ende März auf Ihre Karte gebucht werden, ein Mahlzeitscheck entfernt wird.
Die folgenden Leistungszeiträume werden mit tatsächlich erbrachten Leistungen gleichgestellt und gewähren Anspruch auf Mahlzeitschecks:
Bei ganztägiger Dienstbefreiung besteht kein Anspruch auf einen Mahlzeitscheck, es sei denn, das betreffende Personalmitglied
Der Anspruch auf einen Mahlzeitscheck bleibt auch bei Gewährung einer gemeinsamen Dienstbefreiung für die folgenden Aktivitäten bestehen:
Konsultieren Sie die Liste der Abwesenheits- und Urlaubsarten, bei denen der Anspruch auf Mahlzeitschecks bestehen bleibt (PDF, 34,5 kB)