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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

  • Zielgruppen

    Die Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes.

    Die Gewährung von Mahlzeitschecks hängt jedoch vom Arbeitgeber, für den Sie tätig sind, Ihrem Status und Ihren besonderen Umständen ab. 

    Beachten Sie jedoch bitte Folgendes:

    • der Status des Arbeitnehmers hat stets Vorrang vor dem Arbeitgeber
    • die besonderen Umstände haben Vorrang vor dem Status und dem Arbeitgeber

       

    Arbeitgeber

    Folgende Arbeitgeber der Föderalverwaltung, die dem FÖD BOSA (PersoPoint) angeschlossen sind, gewähren den Mitgliedern ihres Personals Mahlzeitschecks:  

    • Kanzlei des Premierministers
    • FÖD BOSA
    • FÖD Justiz (das Personal des Gerichtlichen Standes – mit Ausnahme der Magistrate – hat ab Mai 2024 Anspruch auf Mahlzeitschecks, wobei die erste Scheckausgabe Ende Juni 2024 erfolgt)
    • FÖD Auswärtige Angelegenheiten
    • FÖD Inneres
    • FÖD Finanzen
    • FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
    • FÖD Soziale Sicherheit
    • FÖD Volksgesundheit
    • FÖD Wirtschaft
    • FÖD Mobilität und Transportwesen
    • ÖPD Sozialeingliederung
    • ÖPD Wissenschaftspolitik
    • Königliche Museen für Kunst und Geschichte
    • Gebäuderegie
    • Königlich-Belgische Kunstmuseen
    • Nationales Geographisches Institut
    • Planbüro
    • Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
    • Königliches Museum für Zentralafrika
    • Belgisches Institut für Weltraum-Aeronomie
    • Königliches Observatorium von Belgien
    • Kontrollamt der Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände
    • Königliches Meteorologisches Institut von Belgien
    • Institut für Naturwissenschaften
    • Königliches Institut für das Kunsterbe
    • Landesinstitut für Kriminalistik und Kriminologie
    • Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Allgemeines Staatsarchiv
    • Königliche Bibliothek von Belgien
    • BELNET
    • Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
    • War Heritage Institute
    • Belgische Wettbewerbsbehörde
    • Föderale Schuldenagentur

       

    Status

    Statutarische Bedienstete, Vertragsbedienstete und solche in Probezeit haben Anspruch auf Mahlzeitschecks. 

    Mandatsträger haben ebenfalls Anspruch auf Mahlzeitschecks, sofern die pauschale Kostenerstattung, die in der für sie geltenden Regelung vorgesehen ist, im betreffenden föderalen Dienst keine Erstattung für diese Kostenart vorsieht.

    Diese Maßnahme betrifft jedoch nicht die Mitglieder des ortsveränderlichen Personals, die die Maßnahme gemäß Artikel 86 des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2017 in Anspruch nehmen, das heißt die Mitglieder des Personals, die aufgrund der Art ihrer Funktion regelmäßige Leistungen außerhalb des Amtssitzes erbringen und denen der leitende Beamte eine pauschale monatliche Entschädigung für Aufenthaltskosten gewährt.

  • Besondere Umstände

    Unabhängig vom Arbeitgeber, für den Sie tätig sind, und von Ihrem Status heben bestimmte besondere Umstände die Gewährung von Mahlzeitschecks auf. Hierbei werden zwei Arten unterschieden: strukturelle und punktuelle Ausnahmen.

    • Strukturelle Ausnahmen schränken den Anspruch auf Mahlzeitschecks für die betreffende Periode ein: 
      • Entsendung zur Ausübung einer Funktion:
        • in einem föderalen oder nichtföderalen politischen Strategiebüro 
        • für die Königliche Familie
        • im Ausland
        • Gefängnisgeistliche / moralische Berater in der Generaldirektion der Strafanstalten
      • Begünstigter einer der folgenden Entschädigungen:
        • pauschale Aufenthaltskosten
        • Postenentschädigungen
    • Punktuelle Ausnahmen schränken den Anspruch tageweise ein: 
      • Abwesenheit und Urlaub (außer gleichgestellt) an Tagen, die in Ihrem Arbeitskalender eingeplant sind
      • Aufträge im Ausland
  • In folgenden Fällen erhalten Sie keine Mahlzeitschecks:

  • Betrag

    Montant

    Wert eines Mahlzeitschecks

    Die Personalmitglieder erhalten einen nicht übertragbaren elektronischen Mahlzeitscheck pro geleistetem Tag, dessen Wert auf 6 EUR festgesetzt wird. Unter geleistetem Tag verstehen sich die tatsächlich geleisteten Dienste eines Tages bzw. eines halben Tages oder ggf. jedwede tatsächlich begonnene Leistung.

     

    Der Nennwert eines Mahlzeitschecks wird mithin auf 6 Euro festgesetzt, davon:

    • 1,09 Euro zu Lasten des Personalmitglieds (Arbeitnehmers), die vom Gehalt des laufenden Monats einbehalten werden
    • 4,91 Euro zu Lasten des föderalen Dienstes (Arbeitgebers)

    Die Mahlzeitschecks bilden einen Nettovorteil, der von Sozialbeiträgen und Steuern befreit ist.

    Berechnungsmethode

    Normaler Arbeitsstundenplan

    1 Mahlzeitscheck pro angefangenem Arbeitstag

    Sie erhalten Ihre Mahlzeitschecks für Ihre Arbeitsleistungen an den eingeplanten Tagen und an den nicht eingeplanten Tagen sowie für alle unregelmäßigen Leistungen, die an Samstagen, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden.

    Besonderer Arbeitsstundenplan

    Für Personalmitglieder mit besonderer Arbeitsregelung (zum Beispiel durchgehender Dienst) wird die Berechnung der Mahlzeitschecks angepasst. Die Kategorien der Personalmitglieder bzw. die Dienste, die von dieser besonderen Berechnung betroffen sind, werden vom leitenden Beamten festgelegt.

    #Mahlzeitschecks = Summe #im Monat geleistete Stunden DIVISE PAR #Stunden/Tag

    Vergabe der Mahlzeitschecks

    Die Mahlzeitschecks werden für die Leistungen des abgelaufenen Monats vergeben. Jeden Monat erhalten Sie die Mahlzeitschecks für die Leistungen, die Sie im Laufe des vorangegangenen Monats erbracht haben, unter Berücksichtigung eventueller Neuberechnungen der vergangenen Monate. 

    Beispiel

    Ende Februar 2024 werden die Mahlzeitschecks für die im Januar 2024 erbrachten Leistungen bewilligt. Ende März 2024 werden die Mahlzeitschecks für die im Laufe des Monats Februar 2024 erbrachten Leistungen – unter Berücksichtigung eventueller Neuberechnungen für Januar 2024 – bewilligt.

    Im Januar 2024 haben Sie jeweils am 19.01. und am 26.01. Urlaub genommen. Vor Abschluss der Bewilligung der Mahlzeitschecks im Februar 2024 wurde in Perso-Self-Service jedoch nur der Urlaub am 26.01. genehmigt. Bei Abschluss haben Sie gemäß ihrem Monatsplan in PersoSelfService 21 von 22 Werktagen geleistet (der 1. Januar war ein Feiertag). Ende Februar 2024 haben Sie auf Grundlage Ihrer in PersoSelfService gespeicherten Daten daher Anspruch auf 21 Mahlzeitschecks für Ihre im Januar 2024 erbrachten Leistungen. 

    Am 27. Februar genehmigt Ihr Vorgesetzter Ihren Urlaubsantrag für den 19.01., wodurch sich Ihr Anspruch auf 21 Mahlzeitschecks für Ihre im Januar erbrachten Leistungen auf 20 Mahlzeitschecks verringert. Ende März erhalten Sie daher Mahlzeitschecks für Ihre im Februar 2024 erbrachten Leistungen, wobei jedoch auch eine Neuberechnung Ihrer im Januar 2024 erbrachten Leistungen berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass von den Mahlzeitschecks, die Ende März auf Ihre Karte gebucht werden, ein Mahlzeitscheck entfernt wird. 

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  • Bedingungen

    Die folgenden Leistungszeiträume werden mit tatsächlich erbrachten Leistungen gleichgestellt und gewähren Anspruch auf Mahlzeitschecks:

    • Bereitstellung gemäß dem Königlichen Erlass vom 15. Januar 2007 über die Mobilität und die Bereitstellung des Personals der föderalen öffentlichen Verwaltung (arrêté royal du 15 janvier 2007 portant la mobilité et la mise à disposition du personnel de la fonction publique fédérale administrative)
    • bezahlter Urlaub für eine Aufgabe allgemeinen Interesses in Belgien gemäß Kapitel XI Abschnitt 2 des Königlichen Erlasses vom 19. November 1998 über die den Personalmitgliedern der Staatsverwaltungen gewährten Urlaubsarten und Abwesenheiten
    • bezahlter Urlaub gemäß dem Königlichen Erlass vom 2. April 1975 über den Urlaub, der bestimmten Personalmitgliedern der öffentlichen Dienste gewährt wird, um bestimmte Leistungen zugunsten der anerkannten Fraktionen in den föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen gesetzgebenden Versammlungen oder zugunsten der Vorsitzenden dieser Fraktionen zu erbringen
    • Urlaub wegen Gewerkschaftsarbeit im Sinne von Artikel 77 § 1 Absatz 1, Artikel 81 § 1 und Artikel 82 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen (arrêté royal du 28 septembre 1984 organisant les relations entre les autorités publiques et les syndicats des agents relevant de ces autorité).

    Bei ganztägiger Dienstbefreiung besteht kein Anspruch auf einen Mahlzeitscheck, es sei denn, das betreffende Personalmitglied

    • erhält eine ganztägige Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer Schulung außerhalb der Verwaltung, soweit der Organisator der Schulung keine effektive Übernahme der Mahlzeit am Schulungstag vorsieht
    • erhält Dienstbefreiungen für die Ausübung gewerkschaftlicher Vorrechte.

    Der Anspruch auf einen Mahlzeitscheck bleibt auch bei Gewährung einer gemeinsamen Dienstbefreiung für die folgenden Aktivitäten bestehen:

    • vom föderalen Dienst, dem das Personalmitglied bzw. der Sozialdienst angehört, organisierte kulturelle oder sportliche Aktivität
    • von der Behörde, der das Personalmitglied angehört, organisierte Aktivität zum neuen Jahr.

Vorschriften

Koninklijk besluit van 26 oktober 2023

Koninklijk besluit van 26 oktober 2023 betreffende de toekenning van maaltijdcheques aan de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt Staatsblad van 31 oktober...