Inanspruchnahme der Dienste des BOSA
Damit eine Organisation die Dienste des FÖD BOSA in Anspruch nehmen kann, muss die betreffende Organisation und ihre Mitarbeitenden der Liste der Organisationen angehören, die im Gesetz von 1993 genannt werden.
Andere Organisationen, die nicht im Gesetz von 1993 genannt werden, Organisationen einer anderen Zuständigkeitsebene oder bestimmte private Unternehmen (im besonderen Fall des Bewachungswesens) können ebenfalls die Dienste des FÖD BOSA in Anspruch nehmen, wobei jedoch bestimmte vorab festgelegte Bedingungen (z. B. Kooperationsvereinbarungen, Kostenvoranschläge, Gegenleistungen oder Beschlüsse) gelten.
Mehr über die föderalen Organisationen
Für jede föderale Organisation können Sie eine nachhaltige Sozialbilanz und personalbezogene Daten (nach Organisation oder Organisationengruppe der belgischen föderalen öffentlichen Verwaltung) einsehen.
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