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Beschwerden

Inhaltsverzeichnis

Beschwerden LogoDer FÖD Politik und Unterstützung legt großen Wert auf die hohe Qualität seiner Dienstleistungen. Sollten Sie dennoch eine Anmerkung oder Beschwerde haben, können Sie diese dem Beschwerdekoordinator des FÖD Politik und Unterstützung mitteilen.

 

Welche Arten von Beschwerden können eingereicht werden?

Ihre Beschwerde kann Folgendes betreffen:

  • Dienstleistungen und/oder Produkte des FÖD Politik und Unterstützung
  • die Qualität der Dienstleistungen und/oder Produkte des FÖD Politik und Unterstützung
  • die Bearbeitung einer Anfrage
  • die Anwendung von Rechtsvorschriften

Wenn Ihre Beschwerde nicht in den Zuständigkeitsbereich des FÖD Politik und Unterstützung fällt, kann sie von uns nicht bearbeitet werden. Sie wird dann ggf. an die betreffenden Stellen weitergeleitet.

Eine Beschwerde ersetzt in keinem Fall ein gesetzliches Widerspruchsverfahren. Wenn Sie eine Verwaltungsentscheidung aufheben lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren wird stets auf dem Schreiben der Verwaltungsentscheidung angegeben.

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Über das Online-Beschwerdeformular.

Für das Ausfüllen des Beschwerdeformulars ist die Überprüfung Ihrer Identität erforderlich. Melden Sie sich hierfür per Itsme oder mit Ihrer eID an.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden auf folgenden Wegen einzureichen:

  • per E-Mail an ClaimmanagementBOSA@bosa.fgov.be. Diesen Kanal können Sie nutzen, wenn Sie sich nicht mittels eines digitalen Schlüssels identifizieren können, oder wenn Sie z. B. keinen belgischen Personalausweis haben.
  • per Brief an den FÖD BOSA – Beschwerdekoordinator – Boulevard Simon Bolivar 38/1 – 1000 Brüssel.
  • persönlich am Empfang des FÖD BOSA oder über die allgemeine Telefonnummer 02/740 74 74. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen.

Wenn möglich, bevorzugen Sie das Online-Beschwerdeformular, da es eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens ermöglicht.


Wenn sich Ihre Frage auf Ihr Auswahlverfahren oder Ihren Sprachtest bezieht und Sie Informationen oder Feedback wünschen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular auf der Website arbeitenfuer.be und nicht das Beschwerdeformular. 
Ihre Anfrage erreicht so schneller den zuständigen Dienst. 
Außerdem können Sie sich jederzeit an die Kontaktperson des Screening-Verfahrens wenden, deren Name der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen ist.

Wenn Sie eine Frage betreffend die Personal- und Lohnverwaltung haben oder ein diesbezügliches Problem ansprechen möchten, verwenden Sie bitte PersoContact und nicht das Beschwerdeformular.

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Sie erhalten:

  • eine Empfangsbestätigung (unmittelbar)
  • eine begründete Antwort (innerhalb von 30 Kalendertagen)

Bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde stellen unsere Dienststellen die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sicher. Personenbezogene Daten werden nur eingesehen, sofern sie für die Bearbeitung der Beschwerde sachdienlich sind.

Sind Sie nicht zufrieden mit der Antwort unserer Beschwerdestelle?

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an den Föderalen Ombudsmann zu wenden:

Föderaler Ombudsmann
Rue de Louvain 48 Bfk 6
1000 Brüssel

www.federaalombudsman.be