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Inhaltsverzeichnis

Chancengleichheit

Chancengleichheit ist ein zentraler Grundsatz unserer Auswahlmethoden, Wir sorgen für Transparenz bei Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren und wenden fundierte Bewertungsmethoden an. Mit diesen Auswahlverfahren gewährleistet die Föderalverwaltung, dass Hautfarbe, Herkunft, Alter, Geschlecht, religiöse Überzeugungen oder Behinderungen keine Rolle bei der Einstellung zukünftiger föderaler Bediensteter spielen.

Unsere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit auf arbeitenfuer.be (FR)

 

Angemessene Vorkehrungen

Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, können Menschen mit Behinderung, Lernstörungen oder Krankheiten bei Auswahltests angemessene Vorkehrungen in Anspruch nehmen.

Erfahren Sie, welche angemessenen Vorkehrungen wir anbieten und wie Sie diese beantragen können.(FR)

 

Positive Maßnahmen für Personen mit einer Behinderung

Um die bestehenden Hemmnisse für bestimmte Zielgruppen zu beseitigen, ergreift die Föderalverwaltung positive Maßnahmen. Eine positive Maßnahme (FR) ist eine vorübergehende Maßnahme, die darauf abzielt, eine offenkundige Ungleichheit zu beseitigen, ohne die Rechte anderer übermäßig zu beschränken.

Innerhalb der Föderalverwaltung finden zwei positive Maßnahmen zugunsten von Personen mit einer Behinderung Anwendung. Diese positiven Maßnahmen sind immer in einem Königlichen Erlass verankert.

Quoten

Innerhalb der Föderalverwaltung finden zwei Quoten Anwendung. Diese Quoten bilden die Grundlage für alle positiven Maßnahmen. Föderale Organisationen, die die Quoten nicht erreichen, müssen positive Maßnahmen anwenden. Es handelt sich um folgende Quoten:

Inklusion in der Föderalverwaltung

Die Verwaltung strebt danach, ein vorbildlicher Arbeitgeber in Bezug auf Inklusion und Chancengleichheit zu sein. Dazu gehört die Entwicklung eines mehrjährigen Strategieplans, eines Verfahrens zur Arbeitsplatzgestaltung und einer Politik des Wohlbefindens. 

Wie lassen sich Vielfalt und Inklusion in der Föderalverwaltung voranbringen?